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Sam
Racegixxer
Themenstarter
Augen auf, beim Ebay Kauf! Damit d?rften die sorglosen Zeiten vorbei sein.
Zum Vorwurf der Hehlerei (? 259 Abs. 1 StGB) bei eklatantem Unterschied zwischen Neupreis und Kaufpreis:
Zum Vorwurf der Hehlerei (? 259 Abs. 1 StGB) bei eklatantem Unterschied zwischen Neupreis und Kaufpreis:
Quelle: MIR 2007, 289AG Pforzheim, Urteil vom 26.06.2007 - Az. 8 Cs 84 Js 5040/07:
1. Bei einer eklatanten Differenz zwischen dem ?blichen Neupreis und dem Verkaufspreis eines neuen Produkts (hier: Navigationsger?t Neuwert mindestens 2.137 € gegen?ber H?chstgebot 671 €) nimmt der K?ufer - auch bei einem Verkauf im Rahmen einer Internetauktion mit (dort durchaus ?blichem) Mindestgebot von 1 € - es billigend in Kauf, dass das betreffende Produkt aus einer rechtswidrigen Vortat stammt. Denn der eklatante Unterschied zwischen ?blichem Neupreis und Verkaufspreis ist in einem solchen Fall geeignet den K?ufer hinsichtlich der Herkunft der Ware misstrauisch zu machen.
2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn weitere Indiztatsachen - wie etwa eine auffallende Produktbeschreibung (hier: "toplegales Ger?t") oder die Herkunft aus dem Ausland (hier: Polen und damit jedenfalls eine erschwerte Rechtsverfolgung) - zusammentreffen, der K?ufer sich im Vorfeld mit vergleichbaren Verk?ufen und den Preisen f?r entsprechende neue Produkte auseinandergesetzt hat und ihm daher eine richtige Einsch?tzung des Angebots insgesamt m?glich ist.