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Racegixxer
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Quelle: http://www.rechtsanwalt-schwetzingen.de/news.phpKurzzeitiges dichtes Auffahren ? auch unter Bet?tigung der Lichthupe ? erf?llt den N?tigungstatbestand regelm??ig noch nicht, ebenso wenig wie kurzes Bedr?ngen des Aufschlie?enden in offensichtlicher ?berholabsicht bei Zur?cklegung einer Strecke von nur wenigen 100 Metern, OLG Hamm 18.8.05, 3 Ss 304/05
Das Gericht hat au?erdem darauf hingewiesen, dass der Tatrichter in seinem Urteil die Intensit?t der N?tigungshandlung nachpr?fbar darstellen muss. Dazu sei die Angabe der L?nge der Fahrstrecke oder die Dauer der Einwirkung des Zwangsmittels erforderlich. Zudem sei eine N?tigungshandlung im Stra?enverkehr erst verwerflich, wenn sich das Handeln massiv und ohne vern?nftigen Grund darstellt, etwa bei Schikane, Mutwillen, Erziehungsabsicht oder beharrlicher Reglementierung aus ?rger und eigens?chtigen Motiven