Dezibelgrenze???

Diskutiere Dezibelgrenze??? im Technik Allgemein Forum im Bereich Technik; Hallo liebe Freaks, ich habe mal ne Frage bezüglich der DB (Geräusch). Weil mein Kolleg mal meinte das die jetzt die Gesetze verschärft haben...
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bato09

Kleingixxer
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Hallo liebe Freaks,

ich habe mal ne Frage bezüglich der DB (Geräusch).

Weil mein Kolleg mal meinte das die jetzt die Gesetze verschärft haben deshalb wollte ich mal wissen, ob

1. Gibt es gesetzlich eine db Höchstgrenze?
2. Also Standgeräusch oder Fahrgeräusch?
3. Die Werte welche in dem Schein stehen wenn diese nicht exakt stimmen, Was passiert dann?

Ich hab nämlich bissl Angst bekommen als eben der Kolleg gesagt hat das des jetzt recht hart bestraft wird aber er konnte mir auch keine genauen Angaben sagen.:(:confused:

Vielen Dank :D
 
ahoj

ahoj

Supergixxer
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Bei neueren Fahrzeugen gillt der Wert in deinem Schein +5db Toleranz

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gemessen wird glaube ich mit 3/4 der Nenndrehzahl, 1 Meter abstand und 45° Winkel zum Auslass (im Stand)
 
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bato09

Kleingixxer
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Also gibt es keine Grenze sondern nur das was im Schein steht +- 5 Toleranz
 
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bato09

Kleingixxer
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Alles Klar
Danke:D
 
Dreas

Dreas

Racegixxer
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Naja so konkret kann man das nicht sagen da es baujahrabhängig ist bei nem 87er Bj haste z.b. 26db Toleranz. Richtig ist zu sagen das ab 89 die 5db Grenze zieht.

FzG Dreas
 
Gutierrez

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Großgixxer
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gemessen wird glaube ich mit 3/4 der Nenndrehzahl, 1 Meter abstand und 45° Winkel zum Auslass (im Stand)
Nein!
Gemessen wird mit der halben max. Drehzahl die in der ZLB I steht (U.2). Rauskommen darf der Wert in U.1. Toleranz sind 5 db(A), korrekt und ja, 1 m, 45°, im Stand.

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PS: Das gleiche steht auf dem Typenschild deines Motorrads.
 
Rhoischnook

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Racegixxer
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Naja so konkret kann man das nicht sagen da es baujahrabhängig ist bei nem 87er Bj haste z.b. 26db Toleranz. Richtig ist zu sagen das ab 89 die 5db Grenze zieht.
Nicht ganz.
Das betrifft nur Motorräder mit einer Erstzulassung vor 1980 (21db weil es vor 1980 noch keine Nahfeldmessung gab +5db Messgerätetoleranz = 26db)
Ab Erstzulassung nach 1980 gilt nur noch die 5db Messgerätetoleranz.
 
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