Steffen
Großgixxer
Themenstarter
eine kleine Zusammenstellung für Motorradfahrer im Ausland
Auch wenn für die meisten EU-Länder keine Pflicht besteht, die Grüne Karte dabeizuhaben, sollte sie dennoch mitgeführt werden. Zwar gilt innerhalb der Europäischen Union das Kfz-Kennzeichen grundsätzlich als Beweis, dass eine gültige Versicherung besteht, dennoch wird bei Verkehrskontrollen oft noch verlangt, diese vorzuzeigen.
Das Mitführen der Grünen Karte erspart daher nicht nur Ärger mit den Behörden, sondern vereinfacht bei einem Schaden auch den Austausch der Versicherungsdaten.
In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Moldawien, der Ukraine und in Belarus (Weißrussland) ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte gesetzlich vorgeschrieben. Viele Länder haben aber auch Sondervorschriften: So ist beispielsweise die Grüne Versicherungskarte im Kosovo nicht gültig. Stattdessen muss dort an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Italien
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Schnellstraßen: 110 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren für das befahren von Autobahnen müssen entrichtet werden
Besonderheiten:
Als Fahrer eines Motor- oder Kleinkraftrades müssen Sie volle Bewegungsfreiheit der Arme, Hände und Beine haben; Sie müssen korrekt sitzen und den Lenker mit beiden Händen halten. Das Vorderrad muss während der Fahrt stets Bodenkontakt haben. Ansonsten drohen Geldbußen zwischen 78 bis 311 Euro.
Alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern (auch Motorrollern) müssen zudem einen Helm tragen. Die Helme müssen entsprechend der ECE-Regelung (Economic Commission of Europe) Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sein. Verstöße gegen die Helmpflicht werden mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gilt die 0-Promille-Grenze.
Tschechische Republik
Währung: Tschechische Krone
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Schnellstraßen: 130 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Motorräder sind von der Gebühr befreit.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,0 Promille
Slowakei
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: nein
Warnweste: ja
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Motorräder sind von der Gebühr befreit.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,0 Promille
Polen
Währung: Zloty
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Schnellstraßen: 100 kmh
Autobahnen: 140 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Motorräder sind sind nicht aufgeführt
Die Promille-Grenze liegt bei 0,0 Promille
Ungarn
Währung: Forint
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Schnellstraßen: 110 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: ja
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: In Ungarn dürfen Autobahnen, Schnellstraßen und bestimmte Strecken der Landeshauptstraßen nur gegen Bezahlung einer Straßenbenutzungsgebühr in Anspruch genommen werden.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,2 Promille
Kroatien
Währung: Kroatische Kuna
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Schnellstraßen: 110 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: ja
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Motorräder sind sind nicht aufgeführt
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Frankreich
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh bei Nässe max. 80 kmh
Schnellstraßen: 110 kmh bei Nässe max. 100 kmh
Autobahnen: 130 kmh bei Nässe max. 110 kmh
Fahranfänger noch keine 2 Jahre den Füherschein
außerorts: 80 kmh
Schnellstraßen: 100 kmh
Autobahnen: 110 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Fast alle Autobahnstrecken sind mautpflichtig
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Östereich
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 100 kmh
Schnellstraßen: 100 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: ja
Mautgebühren: Für die Benutzung der Autobahnen besteht Vignettenpflicht, Zusätzlich muss die normale Gebühr für bereits bestehende Mautstraßen bezahlt werden: für die Brenner-Autobahn, die Tauern-Autobahn und die Arlbergtunnelstraße Der Felbertauerntunnel, der Großglockner und der Karawankentunnel.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Schweiz
Währung: Schweizer Franken
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 80 kmh
Schnellstraßen: 110 kmh
Autobahnen: 120 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren Für die Benutzung von Autobahnen und ähnlichen Straßen (mit weiß-grüner Beschilderung) besteht Vignetten-Pflicht.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Luxemburg
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Autobahnen: 130 kmh bei Nässe max. 110 km/h
Lichtpflicht: ja
Warnweste: ja
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: nein
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen, gilt die Promillegrenze von 0,2.
Belgien
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Schnellstraßen: 120 kmh
Autobahnen: 120 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: ja
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: nein
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Besonderheiten:
Fahrer und Beifahrer von Motorrädern müssen Handschuhe, eine langärmelige Jacke und lange Hose oder einen Overall tragen. Dazu sind Stiefel oder Stiefelletten, die über die Knöchel reichen, vorgeschrieben.
Niederlande
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 80 kmh
Schnellstraßen: 100 kmh
Autobahnen: 120 kmh
Lichtpflicht: keine Lichtpflicht am Tag
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Es gibt drei gebührenpflichtige Strecken: Der Kiltunnel zwischen Dordrecht und Hoekse Waard die Willem-Alexander-Brücke und der Tunnel von Coudorpen Richtung Terneuzen auf der N62.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Dänemark
Währung: Dänische Krone
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 80 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Die Brücke über den Großen Belt ("Storebaelt") zwischen den Inseln Fünen und Seeland ist mautpflichtig. Außerdem ist die Öresund-Brücke zwischen Kopenhagen (Dänemark) und Malmö (Schweden) gebührenpflichtig
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Schweden
Währung: Schwedische Krone
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 40-60 kmh entsprechend Beschilderung
außerorts: 70-90 kmh entsprechend Beschilderung
Schnellstraßen: 90-110 kmh entsprechend Beschilderung
Autobahnen: 110-120 kmh entsprechend Beschilderung
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Die Öresund-Brücke zwischen Kopenhagen (Dänemark) und Malmö (Schweden) ist gebührenpflichtig
Die Promille-Grenze liegt bei 0,2 Promille
Norwegen
Währung: Norwegische Krone
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 80 kmh
Schnellstraßen: 80-90 kmh
Autobahnen: 80-100 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: ja
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Straßengebühren werden an einigen Straßen, Brücken, Tunnels und in ein paar Innenstädten erhoben
Die Promille-Grenze liegt bei 0,2 Promille
Finnland
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 80-100 kmh entsprechend Beschilderung
Autobahnen: 120 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: nein
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Irland
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 80 kmh
Schnellstraßen: 100 kmh
Autobahnen: 120 kmh
Lichtpflicht: keine Lichtpflicht am Tag
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: ja
Die Promille-Grenze liegt bei 0,8 Promille
Großbritannien
Währung: Pfund Sterling
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 48 kmh
außerorts: 96 kmh
Schnellstraßen: 112 kmh
Autobahnen: 112 kmh
Lichtpflicht: keine Lichtpflicht am Tag
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: ja
Die Promille-Grenze liegt bei 0,8 Promille
Auch wenn für die meisten EU-Länder keine Pflicht besteht, die Grüne Karte dabeizuhaben, sollte sie dennoch mitgeführt werden. Zwar gilt innerhalb der Europäischen Union das Kfz-Kennzeichen grundsätzlich als Beweis, dass eine gültige Versicherung besteht, dennoch wird bei Verkehrskontrollen oft noch verlangt, diese vorzuzeigen.
Das Mitführen der Grünen Karte erspart daher nicht nur Ärger mit den Behörden, sondern vereinfacht bei einem Schaden auch den Austausch der Versicherungsdaten.
In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Moldawien, der Ukraine und in Belarus (Weißrussland) ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte gesetzlich vorgeschrieben. Viele Länder haben aber auch Sondervorschriften: So ist beispielsweise die Grüne Versicherungskarte im Kosovo nicht gültig. Stattdessen muss dort an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Italien
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Schnellstraßen: 110 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren für das befahren von Autobahnen müssen entrichtet werden
Besonderheiten:
Als Fahrer eines Motor- oder Kleinkraftrades müssen Sie volle Bewegungsfreiheit der Arme, Hände und Beine haben; Sie müssen korrekt sitzen und den Lenker mit beiden Händen halten. Das Vorderrad muss während der Fahrt stets Bodenkontakt haben. Ansonsten drohen Geldbußen zwischen 78 bis 311 Euro.
Alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern (auch Motorrollern) müssen zudem einen Helm tragen. Die Helme müssen entsprechend der ECE-Regelung (Economic Commission of Europe) Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sein. Verstöße gegen die Helmpflicht werden mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro geahndet.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gilt die 0-Promille-Grenze.
Tschechische Republik
Währung: Tschechische Krone
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Schnellstraßen: 130 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Motorräder sind von der Gebühr befreit.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,0 Promille
Slowakei
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: nein
Warnweste: ja
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Motorräder sind von der Gebühr befreit.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,0 Promille
Polen
Währung: Zloty
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Schnellstraßen: 100 kmh
Autobahnen: 140 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Motorräder sind sind nicht aufgeführt
Die Promille-Grenze liegt bei 0,0 Promille
Ungarn
Währung: Forint
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Schnellstraßen: 110 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: ja
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: In Ungarn dürfen Autobahnen, Schnellstraßen und bestimmte Strecken der Landeshauptstraßen nur gegen Bezahlung einer Straßenbenutzungsgebühr in Anspruch genommen werden.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,2 Promille
Kroatien
Währung: Kroatische Kuna
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Schnellstraßen: 110 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: ja
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Motorräder sind sind nicht aufgeführt
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Frankreich
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh bei Nässe max. 80 kmh
Schnellstraßen: 110 kmh bei Nässe max. 100 kmh
Autobahnen: 130 kmh bei Nässe max. 110 kmh
Fahranfänger noch keine 2 Jahre den Füherschein
außerorts: 80 kmh
Schnellstraßen: 100 kmh
Autobahnen: 110 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Fast alle Autobahnstrecken sind mautpflichtig
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Östereich
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 100 kmh
Schnellstraßen: 100 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: ja
Mautgebühren: Für die Benutzung der Autobahnen besteht Vignettenpflicht, Zusätzlich muss die normale Gebühr für bereits bestehende Mautstraßen bezahlt werden: für die Brenner-Autobahn, die Tauern-Autobahn und die Arlbergtunnelstraße Der Felbertauerntunnel, der Großglockner und der Karawankentunnel.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Schweiz
Währung: Schweizer Franken
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 80 kmh
Schnellstraßen: 110 kmh
Autobahnen: 120 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren Für die Benutzung von Autobahnen und ähnlichen Straßen (mit weiß-grüner Beschilderung) besteht Vignetten-Pflicht.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Luxemburg
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Autobahnen: 130 kmh bei Nässe max. 110 km/h
Lichtpflicht: ja
Warnweste: ja
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: nein
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen, gilt die Promillegrenze von 0,2.
Belgien
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 90 kmh
Schnellstraßen: 120 kmh
Autobahnen: 120 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: ja
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: nein
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Besonderheiten:
Fahrer und Beifahrer von Motorrädern müssen Handschuhe, eine langärmelige Jacke und lange Hose oder einen Overall tragen. Dazu sind Stiefel oder Stiefelletten, die über die Knöchel reichen, vorgeschrieben.
Niederlande
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 80 kmh
Schnellstraßen: 100 kmh
Autobahnen: 120 kmh
Lichtpflicht: keine Lichtpflicht am Tag
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Es gibt drei gebührenpflichtige Strecken: Der Kiltunnel zwischen Dordrecht und Hoekse Waard die Willem-Alexander-Brücke und der Tunnel von Coudorpen Richtung Terneuzen auf der N62.
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Dänemark
Währung: Dänische Krone
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 80 kmh
Autobahnen: 130 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Die Brücke über den Großen Belt ("Storebaelt") zwischen den Inseln Fünen und Seeland ist mautpflichtig. Außerdem ist die Öresund-Brücke zwischen Kopenhagen (Dänemark) und Malmö (Schweden) gebührenpflichtig
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Schweden
Währung: Schwedische Krone
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 40-60 kmh entsprechend Beschilderung
außerorts: 70-90 kmh entsprechend Beschilderung
Schnellstraßen: 90-110 kmh entsprechend Beschilderung
Autobahnen: 110-120 kmh entsprechend Beschilderung
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Die Öresund-Brücke zwischen Kopenhagen (Dänemark) und Malmö (Schweden) ist gebührenpflichtig
Die Promille-Grenze liegt bei 0,2 Promille
Norwegen
Währung: Norwegische Krone
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 80 kmh
Schnellstraßen: 80-90 kmh
Autobahnen: 80-100 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: ja
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: Straßengebühren werden an einigen Straßen, Brücken, Tunnels und in ein paar Innenstädten erhoben
Die Promille-Grenze liegt bei 0,2 Promille
Finnland
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 80-100 kmh entsprechend Beschilderung
Autobahnen: 120 kmh
Lichtpflicht: ja
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: nein
Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille
Irland
Währung: Euro
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 50 kmh
außerorts: 80 kmh
Schnellstraßen: 100 kmh
Autobahnen: 120 kmh
Lichtpflicht: keine Lichtpflicht am Tag
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: ja
Die Promille-Grenze liegt bei 0,8 Promille
Großbritannien
Währung: Pfund Sterling
zulässige Geschwindigkeit
innerorts: 48 kmh
außerorts: 96 kmh
Schnellstraßen: 112 kmh
Autobahnen: 112 kmh
Lichtpflicht: keine Lichtpflicht am Tag
Warnweste: nein
Verbandstasche: nein
Mautgebühren: ja
Die Promille-Grenze liegt bei 0,8 Promille
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