Latanium
Minigixxer
Themenstarter
Es ist vielleicht eine nicht ganz so häufige Frage bzw. Situation.
Bin frisch auf ne 600er K9 umgestiegen, muss aber noch bis Juni mit 34/48 PS fahren.
Nun nach der alten Regelung: A beschränkt, durfte ich meine alte Maschine mit der 34 PS Drossel fahren.
Nach der neuen könnte ich auch die 600er k9 mit 48PS fahren (Drossel bereits bestellt, sollte eigtl. die Woche verbaut werden)
Jetzt ist mir aber ne Kleinigkeit aufgefallen... nein, das leistungsgewicht passt mit 0,17.. Aber die kleine Zusatzregelung: "Falls gedrosselt, darf die ungedrosselte Version max. die doppelte Leistung haben."
Kann man mir nun daraus einen Strick ziehen? Es fühlt sich ziemlich so an. Nach der alten Regelung wäre das kein Problem aber da ich ein Teil der neuen Regelung in Anspruch nehme, kann ich dann den anderen Teil verwehren? Oder bleibt es bei ENTWEDER A Beschränkt ODER A2, mischen ist nicht.. Gibt doch bestimmt wen der sich mal damit befasst hat wa?
Grüße, Lata
Bin frisch auf ne 600er K9 umgestiegen, muss aber noch bis Juni mit 34/48 PS fahren.
Nun nach der alten Regelung: A beschränkt, durfte ich meine alte Maschine mit der 34 PS Drossel fahren.
Nach der neuen könnte ich auch die 600er k9 mit 48PS fahren (Drossel bereits bestellt, sollte eigtl. die Woche verbaut werden)
Jetzt ist mir aber ne Kleinigkeit aufgefallen... nein, das leistungsgewicht passt mit 0,17.. Aber die kleine Zusatzregelung: "Falls gedrosselt, darf die ungedrosselte Version max. die doppelte Leistung haben."
Kann man mir nun daraus einen Strick ziehen? Es fühlt sich ziemlich so an. Nach der alten Regelung wäre das kein Problem aber da ich ein Teil der neuen Regelung in Anspruch nehme, kann ich dann den anderen Teil verwehren? Oder bleibt es bei ENTWEDER A Beschränkt ODER A2, mischen ist nicht.. Gibt doch bestimmt wen der sich mal damit befasst hat wa?
Grüße, Lata