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Sam
Racegixxer
Themenstarter
Quelle: ADAJur, adac.de, SP,2007 32OLG D?SSELDORF Az. 1 U 132/05
Beurteilung einer normalen Verschleisserscheinung am Gebrauchtwagen
- Beschaffenheitsangabe bei Laufleistung laut Vorbesitzer
1.Ob bei einer Streitigkeit dar?ber, ob es sich bei einem tats?chlichen Zustand bzw. Defekt an einem ver?usserten Gebrauchtwagen um eine normale Verschleisserscheinung handelt, eine Beschaffenheit vorliegt, die der vertraglichen Abrede widerspricht, ist haupts?chlich anhand der vom Verk?ufer abgegebenen Erkl?rungen zu ermitteln.
2.Die Aussage eines berufsm?ssigen Kfz-H?ndlers "Gesamtfahrleistung nach Angabe des Vorbesitzers 96.000 km" enth?lt eine Beschaffenheitsangabe dahingehend, dass der Motor des Gebrauchtwagens keine erheblicheren Abnutzungen aufweist, als es die angegebene Kilometer-Zahl vermuten l?sst.
3.Bei der Beurteilung der Mangelhaftigkeit nach den drei objektiven Merkmalen des ? 434 I S.2 Nr.2 BGB ist u.a. die K?ufererwartung zu ber?cksichtigen. (Aus den Gr?nden: ...Kl?ren sollte der Gutachter, ob der Motor bei Auslieferung des
Kfz wesentlich st?rker verschlissen war als die mitgeteilte Laufleistung habe erwarten lassen...).
Wieder einmal mehr wird best?tigt wie wichtig es ist beim Gebrauchtfahrzeugkauf die ?u?erungen des Verk?ufers akribisch zu notieren und am Besten die Verkaufsanzeige aufzubewahren.