mal lesen, was mir direkt auff?llt, der tippfehler im absatz "ein wort vorweg" erste zeile letztes wort
so habs durchgelesen, es klingt teilweise einleuchtend. aber manche teile f?r einen laie auch verwirrend
vor gericht hat man doch schon bei dem absatz verloren, weil es nunmal bei manchen auspuffanlagen abnormal laut wird.
"
? 30 StVZO setzt voraus, dass Fahrzeuge so gebaut und ausger?stet sein m?ssen, dass ihr verkehrs?blicher Betrieb niemanden sch?digt oder mehr als unvermeidbar gef?hrdet, behindert oder bel?stigt."
den abschnitt muss mir einer erkl?ren
versteh nicht wieso der DB-Kliller eine gef?hrdung ist "
Als weiteres Argument gegen eine undifferenzierte Betrachtung des ? 30 StVZO l?sst sich ebenfalls anf?hren, dass auch die BKatV in Ziff. 214.2 Beispiele f?r eine wesentliche Gef?hrdung nennt, n?mlich Versto? gegen eine Vorschrift ?ber Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen. Demnach erscheint es gerade nicht ausreichend, dass durch das Entfernen des DB-Eaters eine abstrakte Gefahr geschaffen wird."
? 19 Abs. 2 StVZO stellt allerdings kein Verkehrsverbot dar, so dass eine ?nderung der Emissionswerte durch Entfernen des Eaters gerade nicht von der FZV erfasst sein d?rfte.
ist das fakt, das sich die abgaswerte ?ndern?
ansonsten ein prima text der eigendlich vieles ber?cksichtigt.