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Sam
Racegixxer
Themenstarter
Unter dem Begriff des merkantilen Minderwerts ist derjenige Schaden zu verstehen, der aufgrund eines Unfalls eintritt und der auch durch eine fachgerechte Reparatur nicht wieder beseitigt werden kann.
Aufgrund der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sind beim Verkauf eines Motorrads Unfallschäden, die die Bagatellgrenze überschreiten ungefragt dem potentiellen Käufer mitzuteilen.
Erfahrungsgemäß sind Käufer nicht bereit, für ein verunfalltes Motorrad den gleichen Preis wie für ein unfallfreies Motorrad zu bezahlen, auch wenn dieses fachgerecht instand gesetzt worden ist.
Im Schadenfall wird von den Versicherern hingegen regelmäßig der ermittelte merkantile Minderwert nicht bezahlt. Die Versicherer verweisen hier darauf, dass kein Schaden zurückbleibt, da beim Motorrad durch die Reparatur alle Teile ausgetauscht und durch Neuteile ersetzt werden können (schraubbare Teile).
Dieser Abzug ist nicht zu akzeptieren.
Bereits das LG Braunschweig hat mit Urteil vom 21.02.1992 (Az. 6 S 280/91) hierzu bestätigt, dass der merkantile Minderwert auch bei einem Motorradunfall gerechtfertigt ist.
Quelle: Motorrad-Recht.de
Aufgrund der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sind beim Verkauf eines Motorrads Unfallschäden, die die Bagatellgrenze überschreiten ungefragt dem potentiellen Käufer mitzuteilen.
Erfahrungsgemäß sind Käufer nicht bereit, für ein verunfalltes Motorrad den gleichen Preis wie für ein unfallfreies Motorrad zu bezahlen, auch wenn dieses fachgerecht instand gesetzt worden ist.
Im Schadenfall wird von den Versicherern hingegen regelmäßig der ermittelte merkantile Minderwert nicht bezahlt. Die Versicherer verweisen hier darauf, dass kein Schaden zurückbleibt, da beim Motorrad durch die Reparatur alle Teile ausgetauscht und durch Neuteile ersetzt werden können (schraubbare Teile).
Dieser Abzug ist nicht zu akzeptieren.
Bereits das LG Braunschweig hat mit Urteil vom 21.02.1992 (Az. 6 S 280/91) hierzu bestätigt, dass der merkantile Minderwert auch bei einem Motorradunfall gerechtfertigt ist.
Quelle: Motorrad-Recht.de