S
Sam
Racegixxer
Themenstarter
Quelle: ADAJur, ADACOLG D?SSELDORF vom 20.02.2006, I 1 U 137/05
Minderung des Schmerzensgeldes bei Sturz mit Motorrad ohne Tragen von Schutzbekleidung
Erleidet ein Motorradfahrer, der nur einen Sturzhelm und keine wei-
tere Schutzbekleidung trug, bei einem Sturz erhebliche Verletzun-
gen, ist sein Schmerzensgeldanspruch zu mindern. (Aus den Gr?nden:
...Bei der Bemessung der H?he des von dem Kl?ger uneingeschr?nkt
geltend gemachten Schmerzensgeldes ist grds. die Doppelfunktion des
Anspruchs zu ber?cksichtigen. Es soll dem Gesch?digten einen ange-
messenen Ausgleich f?r die erlittenen immateriellen Sch?den sowie
die Genugtuung f?r das erlittene Unrecht verschaffen. Dabei steht
bei Strassenverkehrsunf?llen die Ausgleichsfunktion des Schmerzens-
geldes im Vordergrund. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war
anspruchsmindernd zu ber?cksichtigen, dass den Kl. angesichts des
Umstandes, dass er abgesehen von dem Sturzhelm keine zum Fahren ei-
nes Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen hat und es hier-
durch zu den Sch?rfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen
ist, ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft...).
Der Originaltenor:
Meiner Ansicht nach ein durch und durch richtiges UrteilOrientierungssatz
1. Wird durch das Linksabbiegen eines Fahrzeugs in eine Grundst?ckseinfahrt eine Bremsreaktion eines auf der Gegenfahrbahn entgegen kommenden Motorradfahrers ausgel?st, der dadurch zu Fall kommt und erhebliche Verletzungen erleidet, so hat sich der Unfall auch dann beim Betrieb des Fahrzeugs des Linksabbiegers i.S.d. ? 7 Abs. 1 StVG ereignet, wenn es zu keiner Kollision zwischen den Fahrzeugen gekommen ist (Rn.3) . Dabei kommt es weder darauf an, ob das Bremsman?ver des Motorradfahrers objektiv erforderlich war, um eine Kollision mit dem Linksabbieger zu vermeiden, oder auf einer (m?glicherweise ?berzogenen) Schreckreaktion beruhte, noch darauf, ob der Linksabbieger das Abbiegeman?ver verkehrswidrig durchgef?hrt hat (Rn.5) .
2. In einem solchen Fall spricht auch ohne Kollision der unfallbeteiligten Fahrzeuge der Beweis des ersten Anscheins f?r einen schuldhaften Versto? des Linksabbiegers gegen die gesteigerte Sorgfaltspflicht des ? 9 StVO (Rn.8) . Ihn trifft die Alleinhaftung, wenn er einen schuldhaften Fahrfehler des Motorradfahrers nicht nachgewiesen hat (Rn.11)
3. Der Motorradfahrer hat Anspruch auf Ersatz der Kosten f?r die Neuanschaffung eines Motorradhelms, wenn der Helm bei dem Unfall einer mechanischen Belastung ausgesetzt war, so dass auf Grund m?glicher verborgener M?ngel des Helms als Folge der Belastung aus Sicherheitsgr?nden der Austausch des Helms erforderlich war (Rn.19) .
4. Die Kosten f?r die Abmeldung des unfallbesch?digten Motorrades und die Anmeldung eines neuen Motorrades k?nnen mit 75 Euro gesch?tzt werden (entgegen OLG K?ln, 19. Juni 1991, 2 U 1/91, NZV 1991, 429) (Rn.17) .
5. Erleidet der Motorradfahrer infolge des Sturzes zahlreiche Sch?rfwunden, eine offene Knieverletzung sowie eine Impressionsfraktur eines Brustwirbels, ein Thoraxtrauma und eine HWS-Distorsion, so ist ein Schmerzensgeld in H?he von 3.500 Euro gerechtfertigt, wobei zu ber?cksichtigen ist, dass der Mororarradfahrer au?er dem Schutzhelm keine Schutzkleidung getragen hat.