Nemesis
Kleingixxer
Themenstarter
Hallo zusammen.
Nachdem mir hier im Technikbereich schon so wunderbar weitergeholfen wurde, hab ich nun einige rechtliche Fragen.
Ich fasse hier die Fakten nochmal kurz zusammen.
Ich habe eine GSX-R 750 K6 beim Händler gekauft. Der Händler ist ein reiner An- und Verkauf ohne eigene Werkstatt.
Entfernung zu mir ist ca. 120 km pro Strecke, weshalb ich mir das Motorrad habe anliefern lassen.
Ich bin bislang noch keinen einzigen Meter mit dem Bike gefahren, hab aber leider schon den ersten Mangel feststellen müssen.
Im Scheinwerfer hängt die Reflektorblende, die eigentlich mittig vor der Birne sitzen sollte, stattdessen lose im Gehäuse rum.
Um zu prüfen ob es vielleicht einfach nur nicht richtig eingeklipst ist, hab ich den Tacho ausgebaut und die Birne rausgeholt.
Dabei musste ich leider feststellen dass einer der Halteklips dieser Blende gebrochen ist. Eine Austauschmöglichkeit sehe ich persönlich nicht, da die Öffnung für die Birne zu klein ist um den Reflektor da raus zu bekommen und entsprechend einen neuen hinein zu bekommen (seht ihr auch so, oder ?).
Sprich hier müsste der komplette Scheinwerfer getauscht werden. Garantie bzw. Gewährleistung muss mir der Händler ja für 12 Monate einräumen.
Bevor ich jedoch mit ihm in Kontakt trete, möchte ich gerne meine rechtlichen Möglichkeiten kennen.
1. Das Motorrad ist nicht angemeldet und ich habe keinen Hänger es zum Händler zu transportieren. Eben aus dem Grund hab ich es ja extra anliefern lassen.
Muss der Händler bei solchen Reparaturanliegen das Motorrad auf seine Kosten holen kommen und anschliessend auch wieder bringen ?
Oder liegt der Transport hin und zurück in meiner Verantwortung ? Ich bin wie gesagt nicht mal 'nen Meter mit dem Ding gefahren. Der Fehler lag also von Anfang an vor.
2. Habe ich ein Anrecht auf einen neuen (gebrauchten) Scheinwerfer oder darf der Händler sowas provisorisch reparieren ? Ich könnte mir vorstellen dass man die gebrochene Halterung provisorisch auch mittels Heisskleber wieder zum Halten bekommen könnte, allerdings ist ja dann bei jedem Birnenwechsel damit zu rechnen, dass es sich sofort wieder löst.
Kann ich auf einen neuen Scheinwerfer bestehen oder was genau darf der Verkäufer da tun ?
3. Ich möchte einen Transport zum Händler nach Möglichkeit vermeiden, vor allem wenn es zu meinen finanziellen Lasten ginge, da das unverhältnismäßig zu den Reparaturkosten wäre.
Kann ich anstelle der Reparatur bzw. dem Austausch des Scheinwerfers auch auf ein finanzielles Entgegenkommen bestehen ?
Wenn mir der Händler den Scheinwerfer bezahlen würde, würde ich mich z.B. auf meine Kosten um einen Einbau kümmern.
Besteht rechtlich diese Möglichkeit oder liegt das frei in der Entscheidung des Händlers ?
Wäre super wenn mir hier jemand rechtliche Hilfestellung geben könnte. Ich möchte vor einer Kontaktaufnahme gerne wissen welche Möglichkeiten mir rechtlich zustehen.
Vielen Dank im voraus.
Nachdem mir hier im Technikbereich schon so wunderbar weitergeholfen wurde, hab ich nun einige rechtliche Fragen.
Ich fasse hier die Fakten nochmal kurz zusammen.
Ich habe eine GSX-R 750 K6 beim Händler gekauft. Der Händler ist ein reiner An- und Verkauf ohne eigene Werkstatt.
Entfernung zu mir ist ca. 120 km pro Strecke, weshalb ich mir das Motorrad habe anliefern lassen.
Ich bin bislang noch keinen einzigen Meter mit dem Bike gefahren, hab aber leider schon den ersten Mangel feststellen müssen.
Im Scheinwerfer hängt die Reflektorblende, die eigentlich mittig vor der Birne sitzen sollte, stattdessen lose im Gehäuse rum.
Um zu prüfen ob es vielleicht einfach nur nicht richtig eingeklipst ist, hab ich den Tacho ausgebaut und die Birne rausgeholt.
Dabei musste ich leider feststellen dass einer der Halteklips dieser Blende gebrochen ist. Eine Austauschmöglichkeit sehe ich persönlich nicht, da die Öffnung für die Birne zu klein ist um den Reflektor da raus zu bekommen und entsprechend einen neuen hinein zu bekommen (seht ihr auch so, oder ?).
Sprich hier müsste der komplette Scheinwerfer getauscht werden. Garantie bzw. Gewährleistung muss mir der Händler ja für 12 Monate einräumen.
Bevor ich jedoch mit ihm in Kontakt trete, möchte ich gerne meine rechtlichen Möglichkeiten kennen.
1. Das Motorrad ist nicht angemeldet und ich habe keinen Hänger es zum Händler zu transportieren. Eben aus dem Grund hab ich es ja extra anliefern lassen.
Muss der Händler bei solchen Reparaturanliegen das Motorrad auf seine Kosten holen kommen und anschliessend auch wieder bringen ?
Oder liegt der Transport hin und zurück in meiner Verantwortung ? Ich bin wie gesagt nicht mal 'nen Meter mit dem Ding gefahren. Der Fehler lag also von Anfang an vor.
2. Habe ich ein Anrecht auf einen neuen (gebrauchten) Scheinwerfer oder darf der Händler sowas provisorisch reparieren ? Ich könnte mir vorstellen dass man die gebrochene Halterung provisorisch auch mittels Heisskleber wieder zum Halten bekommen könnte, allerdings ist ja dann bei jedem Birnenwechsel damit zu rechnen, dass es sich sofort wieder löst.
Kann ich auf einen neuen Scheinwerfer bestehen oder was genau darf der Verkäufer da tun ?
3. Ich möchte einen Transport zum Händler nach Möglichkeit vermeiden, vor allem wenn es zu meinen finanziellen Lasten ginge, da das unverhältnismäßig zu den Reparaturkosten wäre.
Kann ich anstelle der Reparatur bzw. dem Austausch des Scheinwerfers auch auf ein finanzielles Entgegenkommen bestehen ?
Wenn mir der Händler den Scheinwerfer bezahlen würde, würde ich mich z.B. auf meine Kosten um einen Einbau kümmern.
Besteht rechtlich diese Möglichkeit oder liegt das frei in der Entscheidung des Händlers ?
Wäre super wenn mir hier jemand rechtliche Hilfestellung geben könnte. Ich möchte vor einer Kontaktaufnahme gerne wissen welche Möglichkeiten mir rechtlich zustehen.
Vielen Dank im voraus.