Chris
Gixxer
Themenstarter
Hab ich grad mal in nem anderen Forum gefunden
A 1
Leichtkraftr?der
Hubraum : max. 125 cm?
Leistung : max. 11 kW (15 PS)
Leistungsgewicht: 0,1 kW/kg
Einstiegsalter: 16 Jahre
Deutsche Beschr?nkung der max. H?chstgeschwindigkeit 80 km/h f?r 16- und 17-j?hrige Fahrer wird nach der Umsetzung der Novelle entfallen m?ssen.
A 2
Kraftr?der
Leistung : max 35 kW (48 PS) ? fr?her 25 kW (34)
Leistungsgewicht: 0,2 kg/kW (35 kW entspricht 175 kg Fahrzeuggewicht)
Einstiegsalter : 18 Jahre
Drosselung: Erlaubt, wenn die Leistung der Ausgangsversion nicht mehr als doppelt so hoch ist (bei 35 kW nicht mehr als 70 kW)
Pr?fung: Das Pr?fungsfahrzeug muss mindestens 400 cm? und mindestens 25 kW (34 PS) haben
Direkteinstieg offene Klasse A
Einstiegsalter : 24 Jahre europaweit
Bei Stufenzugang mindestens 2 Jahre Erfahrung auf A 2 - Fahrzeug
und dann erneute Pr?fung !(Aufstiegspr?fungen )
?bergangsfristen/Inkrafttreten
Richtlinien entsprechen der 3. Novelle zum harmonisierten Fahrerlaubnisrecht vom 30.12.2006 des europ?ischen Parlaments.
Ziel: Reduzierung der derzeit 110 verschiedenen F?hrerscheinmodelle in der EU auf (den in Deutschland bereits ausgestellten) EU-Kartenf?hrerschein mit einheitlichen Sicherheitsmerkmalen zur Betrugsbek?mpfung und wirksamen Eind?mmung des sogenannten F?hrerscheintourismus bspw. nach Entzug der Fahrerlaubnis.
Inkrafttreten: 19. Januar 2007
?bergangsfrist: 6 Jahre (Phase der Umsetzung ins nationale Recht)
Umsetzungsende: 19. Januar 2013 (3. Europ?ische Fahrerlaubnisrichtlinie)
A 1
Leichtkraftr?der
Hubraum : max. 125 cm?
Leistung : max. 11 kW (15 PS)
Leistungsgewicht: 0,1 kW/kg
Einstiegsalter: 16 Jahre
Deutsche Beschr?nkung der max. H?chstgeschwindigkeit 80 km/h f?r 16- und 17-j?hrige Fahrer wird nach der Umsetzung der Novelle entfallen m?ssen.
A 2
Kraftr?der
Leistung : max 35 kW (48 PS) ? fr?her 25 kW (34)
Leistungsgewicht: 0,2 kg/kW (35 kW entspricht 175 kg Fahrzeuggewicht)
Einstiegsalter : 18 Jahre
Drosselung: Erlaubt, wenn die Leistung der Ausgangsversion nicht mehr als doppelt so hoch ist (bei 35 kW nicht mehr als 70 kW)
Pr?fung: Das Pr?fungsfahrzeug muss mindestens 400 cm? und mindestens 25 kW (34 PS) haben
Direkteinstieg offene Klasse A
Einstiegsalter : 24 Jahre europaweit
Bei Stufenzugang mindestens 2 Jahre Erfahrung auf A 2 - Fahrzeug
und dann erneute Pr?fung !(Aufstiegspr?fungen )
?bergangsfristen/Inkrafttreten
Richtlinien entsprechen der 3. Novelle zum harmonisierten Fahrerlaubnisrecht vom 30.12.2006 des europ?ischen Parlaments.
Ziel: Reduzierung der derzeit 110 verschiedenen F?hrerscheinmodelle in der EU auf (den in Deutschland bereits ausgestellten) EU-Kartenf?hrerschein mit einheitlichen Sicherheitsmerkmalen zur Betrugsbek?mpfung und wirksamen Eind?mmung des sogenannten F?hrerscheintourismus bspw. nach Entzug der Fahrerlaubnis.
Inkrafttreten: 19. Januar 2007
?bergangsfrist: 6 Jahre (Phase der Umsetzung ins nationale Recht)
Umsetzungsende: 19. Januar 2013 (3. Europ?ische Fahrerlaubnisrichtlinie)