S
Sam
Racegixxer
Themenstarter
und mal wieder ein Aufregerurteil:
Geschrieben von RA Frederick Pitz am Donnerstag, 23. Juli 2009 (http://www.advobike.de):
Stürzt ein Zweiradfahrer (im vorliegenden Fall ein Rollerfahrer) weil die Fahrbahn nicht griffig genug war (fehlende Körnung des Belags) kann er die Verkehrssicherungspflichtige nicht in Anspruch nehmen, wenn er in einem einspurigen Kreisverkehr statt am äußeren Rand zu fahren am inneren Rand gefahren ist und damit gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat.
Das OLG Hamm ist der Ansicht, die Verkehrssicherungspflichtige müsse nicht jeden Quadratmeter des Straßennetzes auf zu geringe Körnung des Belages untersuchen, wenn dazu kein besonderer Anlass besteht.
OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2008, Az. 9 W 41/08
Geschrieben von RA Frederick Pitz am Donnerstag, 23. Juli 2009 (http://www.advobike.de):
Stürzt ein Zweiradfahrer (im vorliegenden Fall ein Rollerfahrer) weil die Fahrbahn nicht griffig genug war (fehlende Körnung des Belags) kann er die Verkehrssicherungspflichtige nicht in Anspruch nehmen, wenn er in einem einspurigen Kreisverkehr statt am äußeren Rand zu fahren am inneren Rand gefahren ist und damit gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat.
Das OLG Hamm ist der Ansicht, die Verkehrssicherungspflichtige müsse nicht jeden Quadratmeter des Straßennetzes auf zu geringe Körnung des Belages untersuchen, wenn dazu kein besonderer Anlass besteht.
OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2008, Az. 9 W 41/08