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Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 28. November 2006.; beck.deVerbraucherzentrale: Rechtschutzversicherung h?lt nicht immer was sie verspricht
Rechtsschutz-Versicherte m?ssen sich bei einem Rechtsstreit keine Sorgen ?ber die Kosten machen. Das zumindest suggeriert h?ufig die Werbung. Aus diesem Grund glauben viele an die Wichtigkeit dieser Versicherung. Anders sieht es die Verbraucherzentrale Sachsen. In einer Stellungnahme vom 21.11.2006 kl?rt sie ?ber die h?ufigsten Irrt?mer auf, denen Verbraucher in Hinblick auf die Rechtsschutzversicherung unterliegen.
Einschr?nkungen beim Kostenersatz
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Anwaltskosten: Nur gesetzliche Verg?tung versichert
Auch bei der ?bernahme von Anwaltskosten sei einiges zu beachten, erkl?rte die Verbraucherexpertin weiter. So beziehe sich der Versicherungsschutz nur auf die gesetzliche Verg?tung. Bei schwierig gelagerten Rechtsstreitigkeiten w?rden Anw?lte mit ihren Mandanten mitunter auch abweichende Vereinbarungen ?ber eine h?here Verg?tung treffen, die dann aber von der Versicherung nicht in vollem Umfang ?bernommen w?rde.
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Daneben gebe es eine allgemeine dreimonatige Wartezeit, um Zweckabschl?sse zu vermeiden, hei?t es in der Stellungnahme weiter. Keine Wartezeiten w?rde es nur in den Leistungsarten Beratungs-, Disziplinar- und Standes- sowie Strafrechtsschutz geben, also bei Leistungsarten, die eher wenig zur Anwendung kommen. Und schlie?lich pr?fe der Versicherer vor Erteilung einer Deckungszusage grunds?tzlich immer, ob in dem Streit f?r den Versicherungsnehmer Aussicht auf Erfolg besteht.
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