Verkehrsdelikt?

Diskutiere Verkehrsdelikt? im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Hi hab gerade von einem Bekannten erfahren, dass mich mehrere Leute anzeigen wollen. Ich bin heute Mittag hier im Ort gefahren. Vor mir ein...
DMDoniz

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Minigixxer
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Hi

hab gerade von einem Bekannten erfahren, dass mich mehrere Leute anzeigen wollen.

Ich bin heute Mittag hier im Ort gefahren. Vor mir ein Feuerwehrauto, und davor ein Hochzeitszug oder so. Habe dann das Feuerwehrauto und den Zug langsam auf dem Gehweg überholt.

Lt meinem Bekannten wollen mich nun mehrere Leute deswegen anzeigen.
Lt meinem Bekannten durfte die Straße durch die Feuerwehr gesperrt werden für den Zug.

Was kann da auf mich zukommen? oO
 
rostacs

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Racegixxer
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da passiert doch eh nix, wirst auf dem nächsten schützenfest nicht mehr zum bier eingeladen und das wars.
 
DMDoniz

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Minigixxer
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wenn die mich anzeigen, dann wird da wohl schon was kommen denk ich mal?!

zum Schützenfest geh ich sowieso nicht
 
rostacs

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Racegixxer
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erstmal labern die nur, morgen früh haben die was besseres zu tun, falls doch nicht, was soll schon passieren? wenn die polizei bei dir anfragen sollte was da los war weißt du von nix und die sache wird fallen gelassen.
 
DMDoniz

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ob das so ne gute Idee is, wenn man sagt man weiß von nix... ich weiß ja net.
und dass es dann fallen gelassen wird, stimmt ja auch nicht. wenn ich sag ich wars nicht, dann bekomm ich ein Fahrtenbuch -.-

was steht denn an Strafe für sowas?
 
P

Pacsat

Minigixxer
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lol :D:D:D:D

man man man... :rolleyes:
 
Bloom63

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Mach dir net so viele Gedanken..xD
 
DMDoniz

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ich will doch nur wissen, was da als Strafe anfallen kann. was kann einem da genau vorgeworfen werden?

Straßensperrung durchfahren? Gehweg befahren? was sonst?
 
Z

zwelch

Kleingixxer
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wegen so einem dreck bekommst du doch kein fahrtenbuch. WENN dann kost dich das 15 euros, sofern die dir denn nachweisen koennen das du gefahren bist, was im prinzip kaum moeglich sein duerfte.
 
Thomas91

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Legendärergixxer
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Und ich sag mrin Nachbar ist gestern mit 200 im ort gefahren, und jetzt?
Die haben keine Beweise, du weist von nix, bist ganz normal gefahren. Und ohne Beweise kann dir weder der Privatmann, noch die Polizei etwas anhängen!
 
zeitgeist91

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Gixxer
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als ich mein moped noch hatte, bin ich mind. schon 10 mal bei stau auf der straße aufm gehweg gefahren und das mit keiner schrittgeschw., eher schneller mit ordentlicher gaswarnung an die passanten, dass die den weg räumen müssen
kam nix.
 
C

Christopher

Gast
Lass dich lieber nimmer im Ort blicken sonst schleifen dich die Dorfältesten noch aufs Schafott, du böser Rowdy.
Schon traurig wegen welchem Pillepalle so manche Leute meinen zur Police rennen zu müssen um andere anzuschwärzen.
 
spike253

spike253

Großgixxer
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Ich denke mal das ist wie "Parken auf dem Gras/Fußweg" oder "Nichtbeachten von Verkehrsregeln (wenn du z.B. links abbiegst, wenn nur rechts erlaubt ist"...vielleicht 15 Euro:rolleyes:
Aber ich glaube da kommt eher nix...hat ja niemand Beweise!

Die können ja auch erzählen du bist nackt im Wheelie mit 200km/h vorbei geheizt und hast mit deinem Schnulli gewedelt :schud:
 
Saed

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Großgixxer
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mich hat letzte woche ein renterpaar im porsche mit dem IPHONE (achtung jetzt wirds ernst) aufgenommen und wollten mich bei der polizei anzeigen.
an der ampel sagten sie noch "JETZT HABEN WIR DICH".

mach ich mir in die hose......................
dabei weiss ich nicht mal warum sie mich gefilmt haben...vllt war ich 20 kmh zu schnell :D

junge, hilfspolizei ist in deuschland verboten, mach dir keine sorgen :D
 
H

HanseGixxer

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Wäre mir auch recht Banane, wenn da was kommt (halte ich für unwahrscheinlich) einfach vom Aussageverweigerungsrecht gebrauchen machen und relaxen.
Wenn überhaupt ist das 'ne Ordnungswidrigkeit sprich ne paar Euro...

Bußgeldkatalog, Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
2 Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt 5 €
2.1 - mit Behinderung 10 €
2.2 - mit Gefährdung 20 €


Is ja geil, auf der Straße überholen ist sogar teurer :P

Bußgeldkatalog, Vorbeifahren
30 An einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeigefahren, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen 20 €
30.1 - mit Gefährdung 30 €
30.2 - mit Sachbeschädigung 35 €
 
MN Suzuki Gsxr Srad V

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Kleingixxer
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Wäre mir auch recht Banane, wenn da was kommt (halte ich für unwahrscheinlich) einfach vom Aussageverweigerungsrecht gebrauchen machen und relaxen.
Wenn überhaupt ist das 'ne Ordnungswidrigkeit sprich ne paar Euro...

Bußgeldkatalog, Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
2 Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt 5 €
2.1 - mit Behinderung 10 €
2.2 - mit Gefährdung 20 €


Is ja geil, auf der Straße überholen ist sogar teurer :P

Bußgeldkatalog, Vorbeifahren
30 An einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeigefahren, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen 20 €
30.1 - mit Gefährdung 30 €
30.2 - mit Sachbeschädigung 35 €
Ab heute bretter ich beim überholen nur noch über den Gehweg!

Mich wollte einer Anzeigen weil er mit Headset im Cabrio an der Ampel telefonierte ich aber mit leicht (provozierten) erhöhten "Standgas" 7 - 9.000 Umdrehungen ihm das etwas erschwerte!
Muss dazu sagen er hatte zuvor schön die Kippe aus der Karre geschnippt!
 
H

Hayabusa

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Hayabusa
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Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.
5€ <---:D

TBNR 102101
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten +) dadurch
Andere
10€ <---:rolleyes:

TBNR 102102
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten +) dadurch
Andere
20€ <---:o

Aaaaaaber: in D. gilt ja noch immer die Unschuldsvermutung ;) Man soll dir ja nachweisen, das du es gewesen bist :D
Bei 5€ kostet ja schon der Verwaltungsakt mehr :p Glaub nicht, das sich da jmd. großartig dafür interessieren wird, ansonsten zahl die lächerliche Summe und lach die Leute nur aus (das ist nicht verboten)
 
PHOENIX_SQUAD

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Wie oft ich schon wegen Müllabfuhr, Parkenden LKWs oder orientierungslosen Touris auf den Gehweg ausgewichen bin, kann ich schon gar nicht mehr zählen. Bei mir waren nie Passanten in der Nähe aber die haben trotzdem die Faust drohend in die Luft gehoben oder mir den Mittelfinger gezeigt... Ich sehe aber auch nicht ein warum ich hinter jemandem hertuckern soll der versucht, beim Schrittgeschwindigkeit fahren eine Karte zu lesen.

Nimms gelassen, mich wollten auch schon genug anzeigen (40 in einer 30er Zone und so Späße :D) und bisher ist da nie was gekommen. Und selbst wenn wirds irgendwo im Bereich von 30€ oder sogar darunter liegen. Siehs mal so: Blitzen lassen ist meist teurer ;)

Für mich ist das Ausweichen aufm Gehweg ein ähnlich "schwerwiegendes" Delikt wie Durchschlängeln im Stau. Der Grund warum die Autofahrer einen anzeigen wollen: Die könnens nicht. Für mich ist das jammern auf hohem Niveau, da es sich im klimatisierten Auto ganz gut aushalten lässt wenn man mal im Stau steht. Ich geh da unter der Lederkombi fast kaputt und bevor ich mit Hitzschlag vom Mopped falle oder mich todschwitze, nutze ich die geringe Breite von meinem Hobel und such mir meinen Weg. Mir ist aber wichtig dass bei den Aktionen keiner zu Schaden kommt, d.h. ich hupe mir auf dem Gehweg nicht die Bahn frei oder drängel mich durch.
 
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Speedbuster

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So jetzt mal zu dem was dein Problem ist und Schluss mit gefährlichem Halbwissen.

Definition: Seitenstreifen ist der befestigtet Teil der Straße der neben dem Fahrstreifen liegt. Er ist nicht Teil der Fahrbahn. Wie wir alle wissen, kann man auch auf einem Seitenstreifen rechts überholen. Hier handelt es sich aber um einen Gehweg den du benutzt hast, wenn ich richtig gelesen habe. Der Gehweg gehört zum öffentlichen Verkehrsraum, da ihn Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer nutzen.

Es gibt aber keinen Tatbestand, wie bsp " Überholen auf dem Gehweg" somit ist das nicht Bußgeldbewehrt.

Nun zur Frage die, die ganze Sache interessant macht. MUssten durch deine Fahrweise Personen ausweichen oder gar, ich nutze das jetzt bewusst, "zur Seite springen"? Denn dann, juhu, befinden wir uns in einem Straftatbestand.

Ich geh hier aber mal nicht davon aus.

Somit entfällt auch hier der Bußgeld- bzw Verwarngeldtatbestand mit der Gefährdung auf dem Gehweg im Zusammenhang mit deiner Geschichte. Ein Hochzeitszug, egal ob fußläufig oder mit Kutsche gilt auf der Straße, sofern eine größere Gruppe auftritt und es angemeldet ist, als Verband und bekommt somit Fahrzeugcharakter. Somit hast du, die Straßennutzung legitimiert.


Also lediglich die falsche Nutzung des Gehweges, sofern du keine Person gefährdet hast. Sollte es dazu gekommen sein kommt es zu einem 315c StGB, da dir jeder Beamte, der das hört die "Eigennützigkeit zum schnelleren Vorrankommen" unterstellen wird.


AAAAAAAAAAAAAABER wie wir alle wissen, dumm labern ist echt beschissen. Ich glaube kaum das da einer irgend eine Anzeige bei der Polizei machen wird. Menschen brauchen etwas um sich aufzuregen und da kommen wir Motorradfahrer gerade recht :-D



So hoffe keiner ist über die Klugscheißerei empört. Wollte keinem auf die Füße treten.

Mit dem bestem Gruß von Hand und Fuß


P.s. Für Fehler und Schrift haftet der Stift.
 
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