filth
Gixxer
Themenstarter
Hi,
gibt es Rechtexperten hier?
folgender imaginärer Fall:
Kunde A beauftragt Handwerksbetrieb B. Es wird ein Vertrag unterzeichnet. Mündlich wird dem Kunden mitgeteilt, dass die Wartezeit ca 4 Wochen beträgt und der Betrieb sich zwecks Terminvereinbarung meldet.
Nach 12 Wochen gibt es immernoch keinen festen Termin. Auf Anfragen wird mit "wir können keinen Termin momentan nennen" reagiert. Im Vertrag gibt es bzgl. Rücktrittsrecht nur einen Nebensatz, der wie folgt lautet: "Bei Lieferverzug behällt sich der Kunde das Rücktrittsrecht vor".
Kunde A schickt dem Betrieb per Einschreiben einen Brief, in dem eine Frist gesetzt wird, bis zu der der Betrieb einen verbindlichen Termin nennen soll. Diese Frist verstreicht ohne Reaktion.
Frage:
Kann der Kunde A nun ohne rechtliche Folgen fristlos vom Vertrag zurücktreten oder hätte er eine Frist zur Erfüllung und nicht zur Terminnennung stellen müssen?
Was haltet ihr von diesem imaginären Fall?
Vielen Dank!
gibt es Rechtexperten hier?
folgender imaginärer Fall:
Kunde A beauftragt Handwerksbetrieb B. Es wird ein Vertrag unterzeichnet. Mündlich wird dem Kunden mitgeteilt, dass die Wartezeit ca 4 Wochen beträgt und der Betrieb sich zwecks Terminvereinbarung meldet.
Nach 12 Wochen gibt es immernoch keinen festen Termin. Auf Anfragen wird mit "wir können keinen Termin momentan nennen" reagiert. Im Vertrag gibt es bzgl. Rücktrittsrecht nur einen Nebensatz, der wie folgt lautet: "Bei Lieferverzug behällt sich der Kunde das Rücktrittsrecht vor".
Kunde A schickt dem Betrieb per Einschreiben einen Brief, in dem eine Frist gesetzt wird, bis zu der der Betrieb einen verbindlichen Termin nennen soll. Diese Frist verstreicht ohne Reaktion.
Frage:
Kann der Kunde A nun ohne rechtliche Folgen fristlos vom Vertrag zurücktreten oder hätte er eine Frist zur Erfüllung und nicht zur Terminnennung stellen müssen?
Was haltet ihr von diesem imaginären Fall?
Vielen Dank!