venom87
Supergixxer
Themenstarter
Neue Regelung ab Dezember 2008, vllt interessant für Leute die gerne im Ausland einkaufen
http://www.zoll.de/faq/z0_sammlung_faq/gewerblich_fragen18/index.htm
diese 430 € etc, gelten die nur wenn man auf durchreise ist, bsp. mit einem Flugzeug und hat klamotten oder ähnliches dabei, versteh ich das richtig?
hier ma ein Link wo man ein bisschen dazu lesen kann,Sendungen mit geringem Wert:
Keine Einfuhrabgaben werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
1. alkoholische Erzeugnisse,
2. Parfüms und Eau de Toilette,
3. Tabak und Tabakwaren.
Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.
http://www.zoll.de/faq/z0_sammlung_faq/gewerblich_fragen18/index.htm
diese 430 € etc, gelten die nur wenn man auf durchreise ist, bsp. mit einem Flugzeug und hat klamotten oder ähnliches dabei, versteh ich das richtig?