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Der Pate
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Neues Jugendschutzgesetz sorgt für Aufregung!
Wie Schnittberichte heute auf Ihrer Homepage berichtet, wird ab dem 1.Januar 2011 in Deutschland ein neues Jugendmedienschutz-Gesetz in Kraft treten, welches vorsieht Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit einer Sendezeitbeschränkung und Altersfreigabe zu versehen. Was bedeutet, dass Webseiten, Blogs und Magazine mit Inhalten, die nicht nur an Leser bis 12 Jahren gerichtet sind, markiert und beschränkt werden.
Fortan soll es auch für Internetseiten die Bezeichnungen ab 16 und keine Jugendfreigabe geben, die durch Einschränkungen auch noch unterstützt werden. Man denkt sogar darüber nach, Sendezeiten wie im Fernsehen einzuführen, sodass Erwachsene erst zur Kinderschlafesstunde an ihre Seiten kommen.
Aber zum Glück ist das Gesetz wohl noch nicht durch, Webseiten- oder Blogbetreiber sollten sich dennoch juristisch informieren oder gar beraten lassen. Denn Klagefreudige Anwälte können Webseiten mit unzureichendem Jugendschutz anschreiben und mit Bußgeldern drohen.
KLICK
Quelle: schnittberichte, gameswelt & shortnews
Na da kann ja noch was auf uns zukommen
Wie Schnittberichte heute auf Ihrer Homepage berichtet, wird ab dem 1.Januar 2011 in Deutschland ein neues Jugendmedienschutz-Gesetz in Kraft treten, welches vorsieht Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit einer Sendezeitbeschränkung und Altersfreigabe zu versehen. Was bedeutet, dass Webseiten, Blogs und Magazine mit Inhalten, die nicht nur an Leser bis 12 Jahren gerichtet sind, markiert und beschränkt werden.
Fortan soll es auch für Internetseiten die Bezeichnungen ab 16 und keine Jugendfreigabe geben, die durch Einschränkungen auch noch unterstützt werden. Man denkt sogar darüber nach, Sendezeiten wie im Fernsehen einzuführen, sodass Erwachsene erst zur Kinderschlafesstunde an ihre Seiten kommen.
Aber zum Glück ist das Gesetz wohl noch nicht durch, Webseiten- oder Blogbetreiber sollten sich dennoch juristisch informieren oder gar beraten lassen. Denn Klagefreudige Anwälte können Webseiten mit unzureichendem Jugendschutz anschreiben und mit Bußgeldern drohen.
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Quelle: schnittberichte, gameswelt & shortnews
Na da kann ja noch was auf uns zukommen