xxphoenixx
Racegixxer
seh ich aber genau so! Er muss erstmal das Gegenteil beweisen, und das kann er nicht...Gekauft wie gesehen hat er wohl Pech gehabt
seh ich aber genau so! Er muss erstmal das Gegenteil beweisen, und das kann er nicht...Gekauft wie gesehen hat er wohl Pech gehabt
"Gekauft wie gesehen" heißt nicht, dass der schaden tatsächlich "sichtbar gewesen ist"Nicht wenn man den Fehler NICHT sehen konnte....
Genau die Worte haben mir gefehlt"Gekauft wie gesehen" heißt nicht, dass der schaden tatsächlich "sichtbar gewesen ist"
Ob mit dem Gekauften Gegenstand alles in Ordnung ist, ist bei einem Privatkauf allein das Risiko des KÄUFERS!
Der Verkäufer hat schließlich selbst nichts von dem Mangel gewusst und hat nicht versucht den Käufer "Arglistig zu täuschen"
alles andere müsste dem Verkäufer erstmal bewiesen werden...und dabei wünsch ich dir als Käufer viel erfolg