S
Sam
Racegixxer
@Daniel:
ein paar Grundregeln:
1. keine Aussage (vor erhaltener Akteneinsicht).
2. Akteneinsicht beantragen
3. Abw?gen ob die Vorw?rfe haltbar sind, ggf. Sacheinlassung.
Was die Tipps angeht, dir im INet in Foren etc Rat zu holen: dem stehe ich sehr kritisch gegen?ber. Der unbedarfte Leser vermag zwischen richtig und falsch hier nur schwer zu unterscheiden, die Qualifikation des Gegen?bers ist eher schwer einsch?tzbar.
Grunds?tzlich w?rde ich de Angelegenheit nur mittels Anwalt l?sen. Hier aber gleich vorweg der Tipp: Nimm dir bei den Anschuldigungen einen Anwalt der auch Ahnung vom Biken hat, sonst kannst du ganz schnell auf verlorenem Posten k?mpfen.
Denn nur wer die Besonderheiten der Fahrphysik eines Bikes kennt kann diese auch einem Richter der noch nie auf selbigem gesessen hat anschaulich erkl?ren. Gerne biete ich dir die Hilfe meiner Kanzlei an.
ein paar Grundregeln:
1. keine Aussage (vor erhaltener Akteneinsicht).
2. Akteneinsicht beantragen
3. Abw?gen ob die Vorw?rfe haltbar sind, ggf. Sacheinlassung.
Was die Tipps angeht, dir im INet in Foren etc Rat zu holen: dem stehe ich sehr kritisch gegen?ber. Der unbedarfte Leser vermag zwischen richtig und falsch hier nur schwer zu unterscheiden, die Qualifikation des Gegen?bers ist eher schwer einsch?tzbar.
Grunds?tzlich w?rde ich de Angelegenheit nur mittels Anwalt l?sen. Hier aber gleich vorweg der Tipp: Nimm dir bei den Anschuldigungen einen Anwalt der auch Ahnung vom Biken hat, sonst kannst du ganz schnell auf verlorenem Posten k?mpfen.
Denn nur wer die Besonderheiten der Fahrphysik eines Bikes kennt kann diese auch einem Richter der noch nie auf selbigem gesessen hat anschaulich erkl?ren. Gerne biete ich dir die Hilfe meiner Kanzlei an.
Zuletzt bearbeitet: