chillkito
Minigixxer
Themenstarter
@ Frank: Nein das ausfüllen und zurück schicken des Anhörungsbogens ist keine Pflicht.
Da steht drauf das mann den nur zurückschicken muss wenn die Angaben zur Person die auf dem Bogen stehen nicht richtig sind.
Oder wenn mann Stellung nehmen möchte.
Möchte mann weder abstreiten noch zugeben und sind die Angaben zur Person die auf dem Anhörungsbogen stehen richtig braucht mann nichts weiter zu tun.Das war bei mir der Fall.
@Sunshine_84 danke für den Tipp,geht das wirklich?
Da steht drauf das mann den nur zurückschicken muss wenn die Angaben zur Person die auf dem Bogen stehen nicht richtig sind.
Oder wenn mann Stellung nehmen möchte.
Möchte mann weder abstreiten noch zugeben und sind die Angaben zur Person die auf dem Anhörungsbogen stehen richtig braucht mann nichts weiter zu tun.Das war bei mir der Fall.
@Sunshine_84 danke für den Tipp,geht das wirklich?