S
Sam
Racegixxer
@cyberhai:
wenn du wirklich wei?t wo das bike ist, dann w?rde ich an deiner stelle mal deine Anw?ltin damit beauftragen, gegen den derzeitigen Besitzer im Wege der einstweiligen Verf?gung eine Herausgabe an den Gerichtsvollzieher zu erzwingen. damit k?nnte zumindest dein Bike sichergestellt werden bevor es an einen Dritten weiterver?u?ert wird.
Zu 1368 BGB:
Hier geht es um Verf?gungen des ganzen oder nahezu des ganzen Verm?gens oder um Haushaltsgegenst?nde.
Die Argumentation d?rfte bei vorliegender Konstellation wohl schwierig werden.
wenn du wirklich wei?t wo das bike ist, dann w?rde ich an deiner stelle mal deine Anw?ltin damit beauftragen, gegen den derzeitigen Besitzer im Wege der einstweiligen Verf?gung eine Herausgabe an den Gerichtsvollzieher zu erzwingen. damit k?nnte zumindest dein Bike sichergestellt werden bevor es an einen Dritten weiterver?u?ert wird.
Zu 1368 BGB:
Hier geht es um Verf?gungen des ganzen oder nahezu des ganzen Verm?gens oder um Haushaltsgegenst?nde.
Die Argumentation d?rfte bei vorliegender Konstellation wohl schwierig werden.