Um zunächst was zu den Raubkopierern zu sagen.
Es ist ja nicht so, dass man für 5 Jahre eingesackt wird, weil man sich den letzten Blockbuster o.ä. runtergeladen hat. Dafür muss man das schon im großen Stil mit kommerziellen Absichten betreiben. Ein Beispiel hierfür ist der Gründer von kino.to.
Das heißt, selbst er ist unter den 5 Jahren geblieben obwohl er Millionen mit seiner illegalen Platform verdient hat. Man muss sich also schon ins Zeug legen um die Höchststrafe zu erreichen.
Dies kann ich so nicht ganz stehen lassen!
Dank dem Herrn Xavier Naidoo, kannst du in Deutschland nun auch wegen
einem Lied belangt werden. es werden wohl primär die Uploader fokussiert, aber es kann auch Downloader treffen.
Es muss
kein gewerbliches Ausmaß mehr vorliegen.
Zu dem ist das mit Kino.to ein Präzedenzfall. Denn Streams waren bis dato in der Grauzone.
Aber auch das hat sich geändert.
Weil wieder das Geld dahinter steckt!
Und wenn man sein Kind so exzessiv misshandelt, wie in dem Artikel beschrieben, ist das alles andere als eine Handlung im Affekt.
Es wäre hier wichtig, ein oder besser mehrere psychologisches Gutachten anzufertigen.
Wenn, in diesem Beispiel die Eltern, bei klarem Verstand waren, dann muss das "strenger" geahndet werden.
Und wenn nicht ist es ein Fall für die Psychiatrie.
Denn Menschen, die ihr Kind über so lange Zeit misshandelt, die kannst du nicht mehr "zur Einsicht" bringen, das geht einfach nicht.
Denn das Leben dieses Kindes ist vorbei bevor es überhaupt angefangen hat.