Frank
Racegixxer
ich kenn das mit dem entzug der Fahrerlaubnis nur so, das der Richter das anordnet und dir eine Wiedererteilung erst in frühstens 2 jahren erlaubt.
So war das von mir auch gemeint! Strafe ja, aber eine angemessene! Wie gesagt, wenn der Lappen weg ist, komm mal auf die Rennen!@ slowly ja danke für den tip aber eine angemessene strafe ist das nicht wie gesagt die sprache in der zeitung ist so formuliert das es jeder liest ,zu mal die pressefrau die letzten 5min im saal mit saß also ich bitte euch da kann jeder schreiben was er will
ich wuensch dir auch einen besseren richter. die strafe ist in jeder hinsicht zu hoch. fuer schwere koerperverletzung, bekommt manch einer nur einen klapps auf die finger. unser rechtsystem verstehe ich schon lange nicht mehr.
strafe muss sein, aber angemessen.
gruss
michael
Heißt wie lange ingsesamt ohne Führerschein?statt 25monate fahrsperre vom ersten urteil gibt es ab heute nur noch 4monate
500 euro sind geblieben ABER den ganzen rest trägt die staatskasse
Dafür darfst dann wohl allen Freaks mal einen ausgeben...schließlich haben WIR dein Verfahren mitfinanziertheißt für mich keine unsummen beim anwalt und im september spiel ich wieder mit...
1Jahr und 13Tage wären das genauHeißt wie lange ingsesamt ohne Führerschein?
Wann hast du ihn den abgegeben?
hab mir das Selbe gedachtalda fahr nur nicht schwarz... sonst bekommst dein FS in Deutschland NIE wieder