timaru
Supergixxer
Wenn du vom Fach bist dann klär mal weiter auf, wie ist denn das hier mit versinken des Anspruchs auf Leistung wegen Unmöglichkeit?
Ist ja eine Stückschuld und wenn das Teil nunmal hinüber ist, ist es zumutbar für den Verkäufer da durch Reparatur gut draufzahlen zu müssen?
Schadensersatz kann der Käufer ja schlecht verlangen und "entgangener Vermögenszuwachs" lässt sich ja bei nem gebrauchten Kotflügel doch auch eher schwer bemessen, oder?
Nur dumme Fragen von einem, der sich höchst unwillig und mit überschaubarem Erfolg mit dem BGB rumschlagen mussTE. Gott sei dank vorbei
Ist ja eine Stückschuld und wenn das Teil nunmal hinüber ist, ist es zumutbar für den Verkäufer da durch Reparatur gut draufzahlen zu müssen?
Schadensersatz kann der Käufer ja schlecht verlangen und "entgangener Vermögenszuwachs" lässt sich ja bei nem gebrauchten Kotflügel doch auch eher schwer bemessen, oder?
Nur dumme Fragen von einem, der sich höchst unwillig und mit überschaubarem Erfolg mit dem BGB rumschlagen mussTE. Gott sei dank vorbei