Wie gesagt, ich kann es nur so erläutern wie es bei mir der Fall damals war. Ich hab das "begleitete fahren mit 17" gemacht. Durfte also Auto fahren mit 17, allerdings nur mit Begleitung einer ausgewählten und zugelassenen Person. Da ich jedoch den A zeitgleich mitgemacht habe, steht bei PKW sowie A Schein das selbe Ausstellungsdatum drin, und das ist der 03.04.2010 gewesen. Dieses Datum steht sowohl bei "B" als auch bei "A" drin, und das "richtige" Motorrad darf ich seit dem 03.04.2012 fahren, laut meinem Führerschein.