1.
Suzuki hat die Händlergarantieleistungen zu erbringen. Alles andere wäre ein Verstoß gegen Art. 81 EGV sowie die KFZ-Gruppenfreistellungsvereinbarung
Das Suzuki natürlich was anderes behauptet ist nachvollziehbar. Suzuki versucht zum Einen sein dt. Händlernetz zu schützen. Zum Andern gehen mit Reimportmodellen erhebliche Gewinne flöten.
Wichtig ist, dass der Übergabestempel von einem autorisierten Händler stammt und das die Garantiebedingungen penibel eingehalten werden.
Die Gewährleistung (was anderes als die Garantie) ist nur von dem Verkäufer des Fahrzeugs zu erbringen. Aber das ist auch bei einem Originalmodell so.
Wird ein Mangel nicht von der Garantie abgedeckt, muss ich mich auch bei einem "Originalfahrzeug" zunächst an meinen Verkäufer wenden und kann nicht an einen x-beliebigen Händler oder an Suzuki herantreten.
Der EU Graufahrzeugbesitzer muss sich dann halt im Garantiefall direkt mit dem Hersteller auseinandersetzen. Ein Rückgriff auf das dt. Händlernetz in Form eines Direktanspruchs gegen den Händler besteht nicht.
So auch entschieden in LG Stuttgart, 26. März 2007, Az: 27 O 480/06 und bestätigt durch OLG Stuttgart, 26.03.2008, 3 U 93/07
2.
Die Garantiefrist beginnt mit dem Tag des Gefahrübergangs (Übergabe Händler an Kunde) oder dem Tag der Erstzulassung (rglm. durch den Händler) je nachdem welches Ereignis erster Eintritt.
Selbstverständlich ist eine Garantieerklärung eine privatautonome Parteivereinbarung, so dass auch ein anderer Zeitpunkt vereinbart werden kann.
Die Gewährleistungsfrist knüpft alleine an den Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
3.
Standschäden sind regelmässig weder durch eine Garantieerklärung noch durch die Gewährleistung abgedeckt.
Ein Standschaden ist ein Schaden, der aufgrund falscher Handhabung eingetreten ist. Man hat ja auch keinen Anspruch wenn man Diesel statt Benzin tankt und den Motor damit beschädigt.
Was von der Garantie abgedeckt ist steht in der Garantieerklärung. Standschäden gehören hier grundsätzlich nicht dazu.
Demnach liegt bereits kein Mangel im Zeitpunkt der Übergabe (und das ist Voraussetzung für die Gewährleistung) vor.
Die Beantwortung deiner Frage erübrigt sich damit.