Saed
Großgixxer
Soweit ich das verstanden habe, nach nem Gespräch mit nem Hauptkomissar, kann es durchaus sein, dass die Versicherungen zwar den Schaden zahlen müssen, weil man ja Versicherungsschutz hat, aber sich den bezahlten Schaden beim Versicherten wiederholen können, weil eben da was nicht "regelkonform" war.
Es kann ja sein, dass durch die erhöte Lautstärke bzw. erhöte Emissionswerte ohne den DB-Killer oder sonst was die Betriebszulassung erlischt.
Keine Ahnung, ob mir das der Bulle nur so erzählt hat, aber habe mich übers Polizeipräsidum durchgekämpft bis ich an einen Hauptkomissar gelandet bin, der mir alleridings keine "schriftlichen Rechtsgutachten" erstellen darf.
Wie sehr das Hand und Fuß hat - keine Ahnung.
Es kann ja sein, dass durch die erhöte Lautstärke bzw. erhöte Emissionswerte ohne den DB-Killer oder sonst was die Betriebszulassung erlischt.
Keine Ahnung, ob mir das der Bulle nur so erzählt hat, aber habe mich übers Polizeipräsidum durchgekämpft bis ich an einen Hauptkomissar gelandet bin, der mir alleridings keine "schriftlichen Rechtsgutachten" erstellen darf.
Wie sehr das Hand und Fuß hat - keine Ahnung.