Iceman
Supergixxer
Ja sehrbaldgixxer erst lesen dann schreiben!!!
Aber mal abgesehen davon bin ich auch mal gespannt was sich da ergibt!!!
Aber mal abgesehen davon bin ich auch mal gespannt was sich da ergibt!!!
1 Punkt und ca. ~60? Bu?geld...Mr.X schrieb:also.
wenn du nicht angibts wer gefahren ist, also die aussage dazu verweigerst k?nnen sie dir/euch ein fahrtenbuch aufbrummen! wo jede zuk?nftige fahrt angegeben werden muss mit fahrer etc...
bei 22km/h au?erorts gibts nicht mal punkte soweit ich wei?!
punkte fangen innerorts ja schon erst bei 20km/h an. da hast du meiner meinung nach au?erorts nur mit bu?geld zu rechnen...
bin mir aber nit sicher...
stimme dir v?llig zuUffzynda schrieb:Einspruch gegen ein eingestelltes Verfahren?
Was die notwendigen Kosten sind ist in ? 464a StPO festgelegt. Dar?ber hinausgehende Auslagen m?sste der Angeschuldigte im Klagewege gegen die Beh?rde erstreiten.Soweit der Angeschuldigte freigesprochen, die Er?ffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last.
Cheffe schrieb:Stand nix weiter dabei !
Text:
aufgrund ihrer oa. Einlassung habe ich das gegen ihren Mandaten eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Versto?es gegen die Bestimmungen der Stra?enverkehrsordnung eingestellt.
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Das war alles