Gibt es denn da nicht genaueres Erkenntnis zu oder jemand der sich damit genau auskennt und ne klare Ansagen dazu machen kann oder ist das nicht m?glich da im Juni ja wohl nochmal Kl?rungsbedarf besteht und dann erst eine klare Aussage dazu gemacht werden kann?
F?r mich stellt sich die Rechtslage derzeit wie folgt da:
1. Die ber?hmten 75 € / 3 Punkte sind eigentlich 50 € Bu?geld + 25 Verw Geb?hr und 3 Punkte und gr?nden auf Nr. 175 BKatV
2. Voraussetzung hierf?r ist eine Zuwiderhandlung gg. 24 StVG
3. Nach ? 24 Absatz 1 StVG muss die Norm, um bu?geldbewehrt zu sein, auf die BKatV verweisen.
4. Erl?schen der BE ist in ? 19 Absatz 2 StVZO geregelt, i.v.F. die Nummer 3.
5. Die Verweise in die BKatV f?r die StVZO finden sich in ? 69a StVZO. Hierin fehlt seit der letzten ?nderung der StVZO zum 01.03.07 der Verweis auf hinsichtlich ? 19 Absatz 2 StVZO. Daraus schliesse ich mal, dass dieser Vesto? derzeit nicht mehr bu?geldbew?hrt ist.
Meines Erachtens bleibt es damit bei max 35 € Verwarnung, wenn kein Vorsatz nachzuweisen ist, in diesem Fall g?be es einen Punkt und eine h?here OWi.
Es kann doch nicht sein das ein gr?nes M?nnchen entscheidet ob nur eine Verwarnung oder auch gleichzeitig Anzeige mit Punkten!?
Tut es doch auch nicht. Der Polizist hat da ?berhaupt nichts zu entscheiden. Die Polizei bekommt ihre Dienstanweisung wie sie sich verhalten soll. Letztlich entscheidet dann das LRA und im Streitfall der Amtsrichter ob die von der Polizei erstatte Anzeige richtig war. Aus diesem Grunde rate ich auch jedem zu einer Rechtschutzversicherung. Der Polizist kann oftmals vor Ort gar nicht nachpr?fen ob er hier gerichtsfest entscheidet, der Polizist entscheidet aus der Situation heraus, der Richter ermittelt letztlich den vollst?ndigen Sachverhalt und hat damit eine ganz andere Entscheidungsgrundlage.
Im vorliegende Fall wird das LRA wohl einlenken und von sich aus die OWi Anzeige auf ein Verwarngeld reduzieren.
Es mu? doch sicherlich was geben wo schwarz auf weiss steht das es z.B. nur noch eine Ordnungswiedrigkeit ist oder nicht?
s.o.. Das Problem liegt eher darin, das es mit 30 StVZO noch eine Generalklausel gibt ?ber die nun versucht wird den derzeitigen Misstand zu beheben. Auch haben wohl noch nicht alle Dienststellen dieses erkannt, so bestehen weiterhin Weisungen OWi Anzeigen zu schreiben.
Dann wurde mir auch bereits gesagt das am Pott nur die E-Nummer wichtig sei ob sie jetzt nun f?r eine K1-K2 ( BL ) steht oder K3-K4 ( BZ ) steht ist relativ egal hauptsache passend f?r GSX-R 1000?
Ich denke, du weisst selber das das Quatsch ist. In den Papieren zur EG/BE wird jedes Fahrzeug, f?r das die EG/BE erteilt ist gelistet. Diese kann die Polizei auch Problem im Kontrollfalle einsehen. Ist letzten Endes auch logisch, f?r jedes Modell gelten ja andere Richtwerte was die Lautst?rke angeht, h?ngt mit der urspr?nglichen BE des Bikes zusammen.
Um konkret deinen Ursprungsbeitrag zu beantworten: Frag einfach mal beim T?V nach, wenn die P?tte f?r vergleichbare Moppeds zugelassen sind haben die vll. ja Mittel und Wege (wobei ich die Anforderungen an eine Einzelabnhame in diesem Bereich nicht kenne)
F?r Interessierte d?rfte dieser Threat eine ineressante Lekt?re darstellen:
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