Frage zum TÜV

Diskutiere Frage zum TÜV im Technik Allgemein Forum im Bereich Technik; Hi Leute, ich habe ohne Probleme den TÜV bekommen. Und dieser ist jetzt auf 03/18 datiert. Das einzige was falsch war ist, dass ich noch zum TÜV...
hammy1982

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Hi Leute,

ich habe ohne Probleme den TÜV bekommen. Und dieser ist jetzt auf 03/18 datiert.
Das einzige was falsch war ist, dass ich noch zum TÜV gefahren bin obwohl ich deutlich drüber war.
Ist aber gut gegangen.
Der TÜV hat mir gesagt, dass man vier Wochen Zeit hat zum TÜV zu fahren. Wenn man dann drüber ist, also Woche fünf, darf man das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegen. Kostet dann ein Ordnungsgeld.

Auf in die neue Saison....
 
dr0elf

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Gut zu wissen. Dann werde ich ab jetzt immer den ersten Monat ausreizen, in dem der TÜV nicht mehr gültig ist und dadurch ein bisschen sparen. :)
 
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Supergixxer
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Blödsinn. Du darfst auf dem direkten Weg zum Tüv fahren, auch wenn der Tüv schon längst fällig ist. Selbst mit einem vorübergehend abgemeldeten Fahrzeug darfst du auf direktem Weg zum Tüv mit den entstempelten Kennzeichen fahren, kfz Haftpflicht Versicherung vorausgesetzt.

Seit der neuen Regelung ist das echt gut geregelt:
2-4 Monate überzogen macht 15€ Bußgeld, 4-8 Monate drüber macht 25€, erst ab 8 Monate gibt es einen Punkt und 60€ Bußgeld.
Also ich überziehe immer :D, mindestens 1Monat, beim Alltagsauto waren es auch schon mal 4 Monate.
 
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Ironhead

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Man darf ja auch ohne Kennzeichen zur HU/Anmeldung fahren.
Gültige Haftpflicht ist da nur die Vorraussetzung
 
threepeo

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Hi Leute,

ich habe ohne Probleme den TÜV bekommen. Und dieser ist jetzt auf 03/18 datiert.
Das einzige was falsch war ist, dass ich noch zum TÜV gefahren bin obwohl ich deutlich drüber war.
Ist aber gut gegangen.
Der TÜV hat mir gesagt, dass man vier Wochen Zeit hat zum TÜV zu fahren. Wenn man dann drüber ist, also Woche fünf, darf man das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegen. Kostet dann ein Ordnungsgeld.

Auf in die neue Saison....
Das ist falsch. Man kann die HU bis zwei Monate überziehen, man bekommt bei einer Kontrolle maximal einen Mängelschein. Erst ab dem dritten Monat Überzug kostet es ein Verwarnungsgeld.
 
Aomine

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War auch heute bei GTÜ ,

habe locker bestanden :D hatte aber am anfang ein mulmiges gefühl ^^
 
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Gast6303

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egal ob ohne oder mit hauptsache du hast den segen der tüver gemeinde . jetzt bin ich mal gespannt ob du trotzt tüv mal zeit findes mal ne runde mit mir zudrehen !
 
Ironhead

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In welchem Salzburg wohnst du? Österreich oder?
Unser Nachbarkaff heisst auch Salzburg, daher die Frage.
Hier juckt das keine Sau, hier ist Schaufelrecht.

Aber im Ernst:
Hab ich letztes Jahr noch gemacht, sogar vorher bei der Rennleitung gefragt ob man das darf.
Gültige EVB und die alten Papiere, sonst hab ich nichts gebraucht.
15 KM zum TÜV und dann 3 zur Zula, sogar ohne Blech an den Bullen vorbei....
 
dr0elf

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Ich wohne im Ösiland, aber der Link ist ja vom deutschen TÜV. ;)
Ich glaube, das hat sich letztes Jahr alles geändert. Habe an Weihnachten meine TL (ohne TÜV) verkauft und daher bisschen rumgestöbert, wie man das handhaben kann. Ohne Kennzeichen geht definitiv nicht, da hat Dir der Dorfbulle wohl Mist erzählt. Wenn Du erwischt wirst kannste Dich kaum auf den berufen. :D
 
mjt

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Legendärergixxer
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Da widersprichst Du Dir aber selbst mit Deiner Quelle. Man darf im abgemeldeten Zustand fahren, Vorraussetzung dafür ist das 'entstempelte' Kennzeichen.
http://www.tuev-nord.de schrieb:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
 
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KundB

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Kleingixxer
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Weiß eig. jmd. warum beim Neufahrzeug es keine 3 Jahre wie beim Auto gibt?
 
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mastergamer

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Denke mal die Autolobby ist da stärker als bei den Bikes :D
 
dr0elf

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Da widersprichst Du Dir aber selbst mit Deiner Quelle. Man darf im abgemeldeten Zustand fahren, Vorraussetzung dafür ist das 'entstempelte' Kennzeichen.
Ah, danke für die Korrektur. Was genau bedeutet hier "entstempelt"? Dass das Zulassungs-Emblem bereits entfernt wurde? Und wie lange danach darf man noch zum TÜV fahren bzw. ist die Haftflicht noch gültig?
 
mjt

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Legendärergixxer
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Ah, danke für die Korrektur. Was genau bedeutet hier "entstempelt"? Dass das Zulassungs-Emblem bereits entfernt wurde? Und wie lange danach darf man noch zum TÜV fahren bzw. ist die Haftflicht noch gültig?
Genau, das Siegel wurde von der Zulassungsstelle entfernt. Fahrten zur Zulassungsstelle und zur Tüv-Prüfstelle, auf direktem Weg, sind jederzeit möglich, solange ein Vorvertrag für eine Haftpflichtversicherung besteht (in D heißt das, das man eine EVB-Nummer der zukünftigen Versicherung erhalten hat).
 
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