Carbonfreak
Großgixxer
kann man so eig. garnix dazu sagen! Kommt zu 100 % NUR auf den Mietvertrag an! Der entählt in der Regel nen Absatz der in etwar so lauten dürfte:Ich bleib dabei. Kein rechtsgültiger Grund für eine fristlose Kündigung.
Lass mich aber gerne eines Besseren belehren. Man lernt ja nie aus
Der Vermieter darf die Garage zur Kontrolle der technischen Anlage jederzeit betreten. Sicherheit zuerst !
Das Ausführen von Wartungsarbeiten ist nach Absprache mit dem Mieter dem Vermieter jederzeit zu ermöglichen.
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Wenn allerding nicht geregelt ist wann der Vermieter die Berechtigung hat das Vermietete Objekt zu Betreten dann hat er für die Dauer des Mietverhältnises kein RECHT darauf das Objekt zu betreten! Dann wäre es ein Grund für eine Fristlose Kündigung!
(Deutsches Mietrecht ist sowieso ein Alptraum! man hat als Vermieter fast keine Rechte mehr...hatten selbst mal "Mietnomaden" im Haus )