Hab auch noch ein von Motomania:
T?tenextremisten zahlen nur noch 25,00 Euro!
Laute T?ten d?rfen nicht mehr beschlagnahmt werden.
Obwohl ich manchmal finde, das es einige ?bertreiben und die Auspuffanlagen solcher Extremisten auf nimmer wieder sehen verschwinden sollten, gef?llt mir die neue Regelung deutlich besser als die alte ;-)
Seit dem 1. M?rz 2007 ist die FZV - Fahrzeugzulassungsverordnung in Kraft getreten. Wahrscheinlich unabsichtlich bringt die Gesetzes?nderung f?r die in der Praxis Betroffenen Irritationen mit sich. Das gilt auch f?r die Polizei.
Im Onlineforum
www.copzone.de diskutieren Polizeibeamte ?ber die korrekte Umsetzung der FZV bei Kontrollen.
Ein Sprecher des baden-w?rttembergischen Innenministeriums hat dem Motorrad Magazin MO best?tigt, das die FZV zumindest eine erstaunliche L?cke aufweist:
F?r viele Motorradfahrer relevant ist der Umstand, das Paragraf 18 der StVZO aufgehoben wurde. Anhand jenes Paragrafen sind bisher recht h?ufig 50 Euro Bu?geld erhoben sowie zus?tzliche drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen worden. Und zwar f?r laute Auspuffanlagen und den Tatbestand der dadurch erloschenen Betriebserlaubnis. Das geht so jetzt nicht mehr.
?brig bleib lediglich das Festellen einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht vorschriftsm??igen Zustands des Fahrzeugs. Bu?geld 25 Euro. Punkte: keine
Eine Sicherstellung der beanstandeten Auspuffanlagen oder des Fahrzeugs widerspricht dem Grundsatz der Verh?ltnism??igkeit. Das betroffene Fahrzeug muss lediglich innerhalb von 14 Tagen mit korrekter Auspuffanlage vorgef?hrt werden.