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Die Trägheit der Masse unterbindet schon alleine ein wegrutschen bei zb 70 Sachen auf einem so kleinen Fleck.
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Einspruch Günni !
Grund:
Nur bei der Geradenausfahrt des Motorrads wirkt das Prinzip der Massenträgheit des Fahrzeugs mit samt des Fahrers.
Die Kreiselkräfte und den Nachlauf lassen wir mal außen vor.
Für die Geradeausfahrt gilt daher das Newtonsche Trägheitsgesetz:
„Ein Körper verharrt in der gleichförmigen Bewegung, sofern er nicht durch eine äußere Kraft (Bremsen/ Gas geben)
zur Änderung seines Zustands gezwungen wird.“
Beim Übergang von einer Geradenausfahrt in die Schräglage wird aber mittels einem Lenkimpuls eine Störung der
Massenträgheit (weiterhin geradeaus zu wollen) bewußt herbeigeführt.
Bei der anschließenden Kurvenfahrt muss dann zwischen der Zentrifugalkraft, die das Motorrad nach außen drängt
und der Seitenführungskraft der Reifen ein Gleichgewicht herrschen.
Wenn durch eine Störung, z.b. rutschige Stelle, die Zentrifugalkraft die Seitenführungskraft der Reifen übersteigt,
dann ist ein ungewolltes Verlassen der Kurve zu erwarten.