Deshr
Kleingixxer
Hauptsache du hast eine Quittung für die angezahlten 500€!?
War zum Glück nicht alleine beim Händler , Meine Mutter war mit da sie wissen wollte welches Motorrad ich mir Kaufe . Und aussiehtJo, kann man, aber man wird bei einem wirksamen Kaufvertrag, dem auch noch die Einwilligung des Käufers durch die Anzahlung vorliegt, ganz sicher Schadensersatzpflichtig, bzw. kann der Verkäufer auf Abnahme klagen. Anders sieht es aus, wenn wie oben beschrieben die Besitzer nicht korrekt angegeben wurden. Aber auch das muss man beweisen können. Dies ist kein Onlinegeschäft gewesen. Vertrag ist Vertrag, solange er nicht sittenwidrig ist.
Auch eine bestätigte Auftragsbestätigung ist ein Vertrag