D
darknite
Gixxer
Kosten muss man nur Zahlen, wenn man der Schuldige ist..
Durch sein "nicht melden" fordert er dich Ja quasi auf dein Bike einzuklagen und wenn du im Recht bist (was du ja bist laut abgeschlossenem Kaufvertrag), muss er alle Kosten und den Aufwand tragen
Davor musst du ihn aber mahnen bzw erstmal bei ihm vorbei fahren, wenn du die Adresse hast..
dh bevor du einen Anwalt einschaltest erstmal beim Verkäufer melden oder eBay einschalten und falls er nicht verkaufen möchte (weil er sich mehr erhofft hat), dann Anwalt einschalten und sich über das neue Motorrad freuen
Durch sein "nicht melden" fordert er dich Ja quasi auf dein Bike einzuklagen und wenn du im Recht bist (was du ja bist laut abgeschlossenem Kaufvertrag), muss er alle Kosten und den Aufwand tragen
Davor musst du ihn aber mahnen bzw erstmal bei ihm vorbei fahren, wenn du die Adresse hast..
dh bevor du einen Anwalt einschaltest erstmal beim Verkäufer melden oder eBay einschalten und falls er nicht verkaufen möchte (weil er sich mehr erhofft hat), dann Anwalt einschalten und sich über das neue Motorrad freuen