barney
Megagixxer
Das ist aber nur so wenn Du Wechselkennzeichen hast mein Freund
4 Autos anmelden mit 4 Nummernschildern ... heisst 4x Versicherung zahlen
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alles andere h?tte mich auch stark gewundert....Das ist aber nur so wenn Du Wechselkennzeichen hast mein Freund
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Ich will ja nichts sagen, aber wenn derjenige nichtmal in der Lage ist sich 1 Woche zu merken, wer fremdes mit seinem Moped gefahren ist, dann ist das f?r mich ein Zeichen daf?r, dass er unf?hig ist ein Fahrzeug zu f?hren ...warum ist er nicht einfach weitergefahren!!! komm im schlimmsten fall ein Fahrtenbuch
was soll's ist doch passiert...ich weiss nicht warum Mann sich so aufregt..er ist im Wheelie gefahren, viel zu schnell...und hat eben Pech....und muss halt eben jetzt daf?r gerade stehen !!!
Gr?ssli
Judith
Es ist halt so gelaufen das Gr?nweis auf einmal mitten auf der Strasse stand was ja kein Problem war nur als er angehalten hatte kamen zwei Zivilpenner aus nem Geb?sch gerannt der eine packt Ihn von hinten und h?lt Ihn fest w?hrend der Andere sofort den Schl?ssel aus dem Schlo? zieht.Ist die Kontrolle rechtm??ig (36 V StVO) kann in der Nichtbevollgung der Weisung des Polizisten ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte liegen. Dies kann ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen.
Ob die Voraussetzungen vorliegen ist aber einzelfallabh?ngig.
Schadensbegrenzung? Schadensbegrenzung ist eine Sache, sich mit juristischer Auslegung der Verantwortung entziehen eine ganz andere. Aber da die Grenze dazwischen flie?end ist und niemandem hier ein konkreter Vorwurf zu machen ist, werd ich das Thema nicht breitschlagen.Nun zu meiner Frage kennt jemand einen Anwalt der jemand aus so ner Nummer rausboxt????
patsch.... getroffenWer frei von schuld ist werfe den ersten stein.
Das ist die gleiche sinnlose Diskussion wie die b?sen Raubkopierer-da haben auch 90% der Buh Rufer selber nicht alles Original Software.
Wenn ich ehrlich bin fahre ich immer grunds?tzlich so schnell das mein F?hrerschein weg ist falls das einer messen sollte-so und nu werft auch auf mich mit Steine!
patsch.... getroffen
ich versuch immer unterhalb der punkte zu bleiben wenn es die verkehrssituation zu l??t....
ist es nicht das je nach "verunstaltung" des kennzeichen nur kennzeichenmisbrauch angezeigt werden kann?Ein verbogenes Kennzeichen ist KEINE Urkundenf?lschung.
Kennzeichenmissbrauch (22 StVG) ist bei einem verbogenen Nummerschild drin. da hast du vollkommen recht. Das liegt auch schon vor, wenn man vors?tzlich sein Kennzeichen verdreckt oder mit folien u.?. behandelt.ist es nicht das je nach "verunstaltung" des kennzeichen nur kennzeichenmisbrauch angezeigt werden kann?
jop das nur hab ich auch nur geschrieben, weil es gegen?ber urkundenf?lschung "nur" kennzeichenmisbrauch istKennzeichenmissbrauch (22 StVG) ist bei einem verbogenen Nummerschild drin. da hast du vollkommen recht. Das liegt auch schon vor, wenn man vors?tzlich sein Kennzeichen verdreckt oder mit folien u.?. behandelt.
Mit dem W?rtchen "nur" w?re ich aber vorsichtig. Obwohl der Kennzeichenmissbrauch im StVG steht handelt es sich hierbei um ein Strafvorschrift. Der Kennzeichenmissbrauch wird mit Geldstrafe bis hin zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.