Saed
Großgixxer
Also...
1. Hol dir mal eine 2. Meinung von einer anderen Werkstatt! Wenn diese das selbe sagt und vor allem dir auch sagt, dass der schaden schon länger als 150km ist, hast du schonmal beweise!
2. Rede mit dem Verkäufer (Freundlich) und zur Not sagt du, dass du Nachweisen kannst, das der Schaden vor dem Kauf schon da war und du Rechtswege einleitest! (Mit Glück zieht er den Schwanz ein)
3. Geh zum Anwalt und lass dich beraten!
4. Viel Glück
5. Beim nächsten KFZ kauf, jemand mit Erfahrung mitnehmen!
mfg Flo
SUPER BEWEIS "der schaden war vor dem kauf schon da!!"
Also wenn ich als "Laie" die ganze zeit mit nem defekt fahre, und der neue besitzer mir "beweisen kann dass der schaden schon vorher da war", dann kann er den kaufvertrag anfechten WEGEN ARGLISTIGIER TÄUSCHUNG?? gemäß §123 I BGB??
also wenn du nen dorflümmel damit angst machen möchtest, das kann ja funktioniere..aber verlass dich mal nicht darauf, dass es bei gericht auch so klappt!!!
der junge hat einfach unglück gehabt bei seinem kauf, ist hart aber ist so.
1. der einzige "beweis" wäre, wenn dir eine ehemalige Werkstatt von dem verkäufer dokumentieren kann: dass bei so und so viel kilometer der schaden bestand und dies dem besitzer mitgeteilt wurde.
find mal genau die werkstatt, und dann auch noch den werkstattmeister überzeugen dir das du bescheinigen.
2. ihr habt über den schaden geredet, er hat dir als laie (und das gegenteil ist auch nur schwer zu beweisen) gesagt was er vermutet, du hast es akzeptiert.
mag sein dass er dich arglistig getäuscht hat im sinne des §123 I BGB, aber beweis so etwas erstmal! und er wäre selten blöd, das zuzugeben.
diese arglistige täuschung ist alles immer sehr schwammig und fishy...
SPatz vorschlag ist aber sicherlich der "beste"... oder du sagst, du verzichtest auf 200 oder 500€...des kaufpreises wenn er sie zurücknimmt.
wie auch immer du dich entscheidest, ich drück dir die daumen und hoffe, dass sich alles zum guten wendet!
PS: im fahrzeugbrief müsste eigentlich immer der aktuelle und der vorherige inhaber stehen.
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