Gregor750
Minigixxer
Themenstarter
Hallo zusammen
Ich möchte bei meiner K7 GSX-R 750 eine Gilles AS31GT Fußrastenanlage verbauen. Ich weiß, dass die deutsche ABE bei uns keinerlei Gültigkeit besitzt. Ich will auch eigentlich die ganzen Behördenwege mit einer extra Eintragung im Typenschein vermeiden, zumal man mir schon gesagt hat, dass die betreffenden Stellen heillos überlastet sind, und man mit Glück in einem Monat einen Abnahmetermin bekommen würde, eher wahrscheinlich in 2-3 Monaten.
Grundsätzlich sticht bei uns jedoch eine ECE oder E-Nummer jegliche nationalen Bestimmungen aus, weil europaweit gültig.
Hab mir jetzt die Dokumente für die besagte Fußrastenanlage (TÜV Teilegutachten) durchgesehen, und da sehe ich bei meinem Motorradtyp ( GSX-R 750 Typ: WVCF) eine entsprechende E-Nummer in der Zulassungsspalte.
https://www.polo-motorrad.com/on/de...master/default/dwa07ce2cc/pdf/de000655039.pdf (Seite 10)
Das wäre natürlich gut für mich, da das Teil eigentlich ein E-Prüfzeichen besitzt?
Auf der Rastenanlage ist jedoch nirgends eine E-Nummer eingraviert oder anderweitig ersichtlich. Nur die Bauart der Raste für die GSX-R in Form von "S07" ist auf beiden Seiten eingraviert, wie auch in dem TÜV Teilegutachten angegeben.
Nun schaut das für mich, als Laie auf dem Gebiet, eigentlich alles sauber aus und ich dürfte die Rastenanlage verbauen und auch damit ganz normal fahren, ohne sie extra eintragen zu lassen, vorrausgesetzt ich nehme das Teilegutachten in Papierform am Motorrad mit und zeige es im Fall des Falles her.
Nur dies ist halt meine Einschätzung, 100% sicher bin ich dabei nicht. Daher stelle ich die Frage in das Forum, an Leute aus Österreich, die sich schon mit dem gleichen Thema auseinandersetzten mussten und daher schon Erfahrungen dazu haben und meinen Gedankengang bestätigen oder wiederlegen können.
Und ich möchte das wirklich wissen, ob das alles rechtlich in Ordnung ist! Also ich weiß schon, dass man sie einfach verbauen und fahren kann, weil es kontrolliert eh keiner, wie man es von allen Seiten immer hört. Aber ich will eben für den Fall gerüstet sein, falls das einmal jemand kontrolliert .
LG
Gregor
Ich möchte bei meiner K7 GSX-R 750 eine Gilles AS31GT Fußrastenanlage verbauen. Ich weiß, dass die deutsche ABE bei uns keinerlei Gültigkeit besitzt. Ich will auch eigentlich die ganzen Behördenwege mit einer extra Eintragung im Typenschein vermeiden, zumal man mir schon gesagt hat, dass die betreffenden Stellen heillos überlastet sind, und man mit Glück in einem Monat einen Abnahmetermin bekommen würde, eher wahrscheinlich in 2-3 Monaten.
Grundsätzlich sticht bei uns jedoch eine ECE oder E-Nummer jegliche nationalen Bestimmungen aus, weil europaweit gültig.
Hab mir jetzt die Dokumente für die besagte Fußrastenanlage (TÜV Teilegutachten) durchgesehen, und da sehe ich bei meinem Motorradtyp ( GSX-R 750 Typ: WVCF) eine entsprechende E-Nummer in der Zulassungsspalte.
https://www.polo-motorrad.com/on/de...master/default/dwa07ce2cc/pdf/de000655039.pdf (Seite 10)
Das wäre natürlich gut für mich, da das Teil eigentlich ein E-Prüfzeichen besitzt?
Auf der Rastenanlage ist jedoch nirgends eine E-Nummer eingraviert oder anderweitig ersichtlich. Nur die Bauart der Raste für die GSX-R in Form von "S07" ist auf beiden Seiten eingraviert, wie auch in dem TÜV Teilegutachten angegeben.
Nun schaut das für mich, als Laie auf dem Gebiet, eigentlich alles sauber aus und ich dürfte die Rastenanlage verbauen und auch damit ganz normal fahren, ohne sie extra eintragen zu lassen, vorrausgesetzt ich nehme das Teilegutachten in Papierform am Motorrad mit und zeige es im Fall des Falles her.
Nur dies ist halt meine Einschätzung, 100% sicher bin ich dabei nicht. Daher stelle ich die Frage in das Forum, an Leute aus Österreich, die sich schon mit dem gleichen Thema auseinandersetzten mussten und daher schon Erfahrungen dazu haben und meinen Gedankengang bestätigen oder wiederlegen können.
Und ich möchte das wirklich wissen, ob das alles rechtlich in Ordnung ist! Also ich weiß schon, dass man sie einfach verbauen und fahren kann, weil es kontrolliert eh keiner, wie man es von allen Seiten immer hört. Aber ich will eben für den Fall gerüstet sein, falls das einmal jemand kontrolliert .
LG
Gregor