Ok, die Arbeitsanweisung ist klar, wenn auch f?r mich nicht ganz nachvollziehbar und auch nicht ganz logisch zu Ende gedacht.
Nach ? 3 Abs. 3 StVZO erh?hen sich die Regels?tze, die einen Betrag von mehr als 35 Euro vorsehen, bei Vorliegen einer Gef?hrdung oder Sachbesch?digung nach der Tabelle 4 des Anhangs, soweit diese Merkmale oder eines dieser Merkmale nicht bereits im Tatbestand des Bu?geldkatalogs enthalten sind.
Also brauchen wir neben dem atypischen Fall eben gerade noch das Vorliegen einer Gef?hrdung oder einer Sachbesch?digung oder eben Vorsatz.
Bei den meisten "Auspuffdelikten" wird der Nachweis hier aber wohl f?r die zust. Beh?rde schwer werden (Einzelfall und nat. Einlassungsabh?ngig). Zudem -und das d?rfte wohl das tragendste Argument sein- liegt hier schon kein Regelsatz von ?ber, also mehr als, € 35 vor.
Auch ? 1 Abs. 2 BKatV hilft mir da nicht weiter, den hier wird von Fahrl?ssigkeit und normalen Umst?nden gesprochen. Die Beh?rde muss also nachweisen, das gerade keine normalen Umst?nde vorliegen.
Das einzige Argument, dass mir im Moment einf?llt w?re dem Betroffenen stets bei Vorliegen des TB des 19 II StVZO einen Vorsatz zu unterstellen.
Das widerspricht aber etwas meinem Empfinden, den vor dem 1.3.07 war Nr. 175 BKatV einschl?gig. Und daf?r reichte Fahrl?ssigkeit sowie das Vorliegen des 19 II StVZO aus, Vorsatz h?tte hier wohl noch zu einer Erh?hung der Sanktion gef?hrt.
Habe ich nun den Fall einer schraubt, verkauft sein Bike und der K?ufer weiss nichts von der Manipulation am Auspuff, habe ich aber gerade keinen Vorsatz mehr den ich unterstellen kann und komme in arge Argumentationsnot wenn ich pauschal sage, bei Vorliegen des 19 II StVZO TB ist immer zu verdoppeln.
Den 19 II StVZO kn?pft ja gerade nicht an Vorsatz sondern an die "Vornahme einer ?nderung". Demnach ist f?r 19 II egal wer die ?nderung vorgenommen hat, sanktioniert ist, das die ?nderung vorgenommen wurde. Das bei?t sich mit einer pauschalen Erh?hung einer Verwarnung.
Nur der Vollst?ndigkeit halber: Ich will dich nicht ?rgern, ich versuche nur die Argumentation der Bayerischen Zentralen Bu?geldstelle nachzuvollziehen. Und die erschlie?t sich mir gerade leider nicht so ohne weiteres. Mir kommt es im Moment eher so vor, als wird hier krampfhaft versucht eine L?cke zu schlie?en ohne das richtige Werkzeug in der Hand zu haben.
Nunja, es bleibt abzuwarten, was die Rechtsprechung hierzu sagen wird. Ich denke da wird es wahrscheinlich auch wieder je nach Bundesland zu verschiedenen Urteilen kommen. Am Ende wird der Gesetzgeber gefordert sein hier nachzubessern.
Haben die in Berlin eigentlich nix mehr als CO2 Austo? im Kopf ?