mr.jordan
Megagixxer
Hm also das ist ansich nicht ganz os einfach zu erörtern, ich fahre ja selber sonen Striehtfeighter, und der ist natürlich auch von der Verkleidung befreit worden, da mir durchaus bewußt ist das man mit sonem DIngesn dann öfter mal rausgewunken wird hab ich natürlich alles eintragen lassen, auf den expliziten Hinweis meinerseits ob die Verkleidung nicht auch ausgetragen werden müsse antwortete der TÜV Prüfer nach Prüfung meiner Zulassung, "Nö die ist auch nicht eingetragen!", er sagt mir das es nur ausgetragen werden muss wenn es auch eingetragen ist.
FzG Dreas
das war nur in der PDF gestanden.
alla hop.bei mir steht im schein nichts ob verkleidet oder nicht.also laut prüfer ist es also doch erlaubt