die halter benötigen keine prüfzeichen. jedoch müssen sie die geltende gesetze innehalten.
die da wären:
-blinkerabstand von innerster leuchtenderfläche der blinker min. 180mm.(neue EU vorschrift, früher 240mm)
-kennzeichen darf aus der vertikalen nicht mehr als 30 grad nach oben geneigt sein.
-kennzeichen darf garnicht nach unten geneigt sein (ausnahmen land und forstwirtschaft usw)
-kennzeichen muss beleuchtet sein.
alle blinker und rücklichter benötigen eine prüfzeichen wie zb ein e**. die zahl dahinter muss nicht zwingen eine 1 sein, kann auch eine 2 bis 16 sein. die zahl steht nur für das land, in dem die genehmigung erteilt wurde. das e berechtigt jedoch eu weit das führen dieses teil.
wahlweise kann auch ncoh eine wellenlinie oder eine ECE nummer darauf sein. wellenlinie wäre dann noch ein national genehmigtes bauteil, ECE ist weltweiter standart.
die kennzeichenbeleuchtung hingegen benötigt kein prüfzeichen, und auch keine gesonderte genehmigung. wenn sie eine hat ists schön, wenn nicht, gelten sätze wie: verkehr darf nicht geblendet werden oder unnötig abgelenkt durch diese leuchte.
allgemein kann man beim leuchten kauf darauf achten dass:
-auf dem blinker muss eine 1,2,3,4 stehen. 1 und 2 sind für blinker vorn zulässig, 3 und 4 hinten.
wenn alle drauf stehen, dann kann man den blinker überall anbauen.
-auf dem rücklicht sollte ein S1/S2 stehen für stoplichtgenehmigung. wenn dies nciht erfüllt ist reicht auch ein A oder R für standlichtfunktion in verbidnung mit einer e-nummer.
kennzeichenleuchten haben garkeine nummern oder kennzeichnungen.
ein integrierter reflektor ist nur dann auch anerkannt, wenn auf dem glas zusätzlich IA steht!