Hallo Max aus Berlin schau doch mal die 600 / 750 k6 K7 sind zwar Euro3 Konform homologiert aber nicht bindend ! Es herrscht diesbezüglich eine Grauzone . Die verschärften Abgaswerte gelten nicht für diese Gixxer Modelle . Wenn du einen Slip on schalldämpfer xyz montierst und du von der Rennleitung kontrollierst wirst ist denen das Schnurzegal ob das ein Euro 3 Bike oder Kat drin dran oder ab sondern ob der Zubehörschalldämpfer ne ABE oder bei einer Komplettanlage eingetragen ist !
Und wenn es dir doch zu heiss oder du kommst nicht durch den TÜV dann rüste zurück und danach schraubst du ihn wieder an und hast 2 jahre wieder deine Ruhe
------------ Dieser Beitrag wurde um 00:18 geschrieben, der vorherige um 00:11. ------------
Anbei mal einen Auzug der das gleiche Anliegen hatte und mal Suzuki Deutschland angeschrieben hat diesen Text habe ich kopiert ..
Grüßt euch Gixxer-Gemeinde,
ich habe genau das gleiche Problem und habe deshalb ne Mail an Suz geschrieben.
Meine Mail:
Hallo Suzuki-Team,
ich besitze eine Suzuki GSX-R 600 K7 welche am 15.05.2008 zugelassen wurde.
Da ich jetzt vor habe den Schalldämpfer (Brotkasten) gegen einen Zubehörtopf zu ersetzen stellt sich folgende Frage. Muss das Modell GSX-R 600 K6/K7 unbedingt einen Katalysator besitzen?
Wie im Fahrzeugschein beschrieben wurde das Modell am 11.11.2005 homologiert. Somit müsste die Euro2-Norm gelten und die Abgaswerte wären auch ohne Kat zu erfüllen. Die Homologation nach Euro 3 ist ja erst ab 18.05.2006 zwingend.
Da aber in der Schlüsselnummer 14.1 die Nummer 0212 zu finden ist wäre sie ja unter Euro 3 eingestuft.
Wie ist nun die Rechtslage für dieses Modell und kann der Kat bedenkenlos entfernt werden.
Mit sportlichen Gruß
die Antwort:
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Entscheidend dafür, ob ein Austausch-Schalldämpfer für einen Fahrzeugtyp verwendet werden kann, ist rein rechtlich betrachtet allein die Tatsache, ob der Dämpfer für den Fahrzeugtyp eine gültige Genehmigung besitzt. Voraussetzung für eine Genehmigung des Dämpfers war ab 18.05.2006, dass neben dem Geräusch- auch das Abgasverhalten positiv geprüft wurde. Das Abgasverhalten musste ab diesem Datum die Anforderungen erfüllen, welche bei der Homologation des Fahrzeugs zu erfüllen waren, und zwar unabhängig davon, um welche Abgasrichtlinie es sich dabei handelte.
Das Modell GSX-R600K6/K7 erfüllt die Euro-3-Norm. Für dieses Modell war es zwischen dem 11.11.05 und und dem 18.05.06 tatsächlich möglich, Austausch-Schalldämpfer unabhängig von deren Einfluss auf das Abgasverhalten genehmigt zu bekommen.
Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.