Seb
Pocketbiker
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Tut mir echt Leid f?r dich! Schade um das sch?ne Auto.
Bringt nix, das OLG Hamm hat mal entschieden, dass bei einem Auto mit weniger als 10 cm Bodenfreiheit ein Mitverschulden vorliegt und der Schaden der wg der Tieferlegung enstanden ist vom Halter selbst zu tragen sind.Original von Tobias S.
Ich w?rd auch mal so in Richtung Baufirma lunzen... Wenn kein schild dasteht und 15cm Fr??kante da is muss mindestens ein Schild da sein und nachdem was ich so weiss 30 kmh...
Fals da nix stand, kann man auf jeden fall mal da ansetzen!
1. Die Tieferlegung eines Kfz und die damit deutlich gesteigerte Gefahr eines Aufsetzens auf dem Boden verpflichten den Fahrzeugf?hrer zu gesteigerter Vorsicht und besonders vorausschauender Fahrweise (Festhaltung OLG Hamm, 1999-02-02, 9 U 220/99 , und 1999-03-12, 9 U 251/98 ).
2. Selbst wenn eine Stra?e mit einem allgemein schlechten Ausbauzustand abhilfebed?rftige Gefahrenquellen in Form von erkennbaren Unebenheiten aufweist, tritt eine Haftung des Stra?enbaulasttr?gers aus der Verletzung der Stra?enverkehrssicherungspflicht hinter das Mitverschulden des Fahrzeugf?hrers zur?ck, wenn dieser die Stra?e mit einem tiefergelegten Kfz bef?hrt, das eine Bodenfreiheit von nur noch 87 mm hat.
na das is doch schonmal wat alles guteOriginal von Knoby
Habe gerade einen Anruf von meinem schrauber bekommen, dass wir ihn retten k?nnen.
Wird zwar nicht gerade billig, aber ich will ihn ja auch noch ein paar Jahre fahren und alt ist er auch noch nicht