Punkteabbau
Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden „automatisch” nach zwei Jahren gelöscht („getilgt”), aus Straftaten nach fünf, in einigen Fällen erst nach zehn Jahren.
Die Tilgung wird unterbrochen („Hemmung”), wenn es zu weiteren Eintragungen in der Tilgungszeit kommt. Die Löschung erfolgt also erst, wenn der jüngste Eintrag abgelaufen ist. Einträge aus Ordnungswidrigkeiten werden jedoch spätestens nach fünf Jahren gelöscht.
Die Frist beginnt bei Ordnungswidrigkeiten mit dem Tag der Rechtskraft, bei Straftaten mit dem Datum des ersten Urteils. Zu den Tilgungsfristen wird zudem eine „Überliegefrist“ von einem Jahr addiert, bevor die Daten unwiederbringlich gelöscht werden. Damit soll eine Verschiebung zwischen dem Vorgang und dem Eintrag abgedeckt werden, wenn also innerhalb von zwei Jahren eine weitere Ordnungswidrigkeit auftrat, die aber erst später zu einem Eintrag führte, z.B. wegen eingelegter Rechtsmittel.
Quelle: WIKIPEDIA