Hey Hamster,
man hat es Dir ja schon sogar mit Weblinks dargestellt. Von meiner Seite aber nochmal:
Wenn ein Fahrzeug einen dauerhaften Standort in der BRD hat, dann unterliegt es auch hiesiger Zulassung. Das gilt z.B. auch für polnische Mitbürger, die hier Gastarbeiter sind. Wird ein Fahrzeug überwiegend in Deutschland bewegt, wohnt und lebt der "faktische Fahrzeughalter" im Inland, so kann er sich nicht darauf berufen "Ich bin ja Pole und fahre auch regelmäßig mit dem Auto nach Polen!"
Wenn das schon nicht funktionieren kann, dann wirst du auch ein ziemliches Problem haben, darzulegen, warum du ein deutsches Motorrad (und das ist ja deine Maschine und bleibt sie auch, wenn Du sie in den USA anmeldest!) hier in der BRD mit US-Zulassung fährst. Du müsstest dein Motorrad quasi formell in die USA aus- und überführen und es müsste dann dort zugelassen werden. Danach würde es dann als US-Fahrzeug wieder nach D kommen - aber wenn es hier blieben soll, müsste es eigentlich auch hier wieder zugelassen werden. Selbst wenn dein Cousin mit seinem US-Motorrad nach Deutschland kommt und die Maschine hier eben nicht nur zum Urlaub bleibt, wird sie hier zulassungspflichtig.
Die Rechtsfolgen sind von der simplen Zulassungs-Owi mal abgesehen, auch ein Anfangsverdacht einer zumindest fahrlässigen Steuerverkürzung nach § 378 AO, wenn nicht sogar einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Mal ganz davon abgesehen, dass die Sache bei der ersten Kontrolle auffliegt, wenn ein Polizist nur den Hauch einer Ahnung hat.
Du kannst natürlich auf die Hoffnung setzen, dass in deiner Region nie ein US-Fahrzeug kontrolliert wird, weil die Polizisten in deiner Ecke kein Englisch sprechen oder so - aber das wäre mir persönlich zu riskant.
Dann könntest du dir ebenso gut ein Fantasie-Kennzeichen aus Timbuktu an das Mopped klemmen...
Also, Deine Idee kann die dunkle Seite in mir nachvollziehen - aber raten kann ich Dir nicht dazu!