... ist vor Gericht nicht verwertbar OLG Karlsruhe 12 U 180/01
Zitat-Anfang:
„… Der Kläger hat sein primäres Beweismittel, die Videoaufzeichnung, in rechtswidriger Weise erlangt.
…
Die Videobänder dokumentieren einen nicht unerheblichen Bereich des Privatlebens der Mitbenutzer der Tiefgarage …“
Zitat-Ende
Quelle:
http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=11782
Meine Meinung zum Urteil:
Die Kamera muss so eingerichtet werden, dass nur dein Stellplatz zu sehen ist.
Wenn jemand an deinem Stellplatz vorbei geht, darf er nicht gefilmt werden.
Somit werden die Persönlichkeitsrechte deiner Mitbewohner nicht verletzt und der Film kann vor Gericht verwendet werden.
Allerdings würde ich nicht gleich vor Gericht gehen.
Wenn feststeht, wer sich an deinem Motorrad zu schaffen gemacht hat, dann sollte ein Anwalt diesem Übeltäter
eine Abmahnung schicken.
Dies müsste dann eigentlich reichen.