Volleybaer#97
Gixxer
Der Hammer ist für mich die "Ruheversicherung". Mit anderen Worten, die Versicherung besteht auch in der Beitragsfreien Zeit (Saisonkennzeichen):
Die schadenfreie Zeit wird fortgeschrieben, wenn der Vertrag mindestens 6 Monate im Jahr besteht. Für den Kaskoversicherungsschutz gilt Folgendes:
H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand
- und die Umweltschadenversicherung.
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
H.1.6 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer
Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B.
einem abgeschlossenen Hofraum)
nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen.
Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
das ist Standart und normal kein Hammer und nichts besonderes
Die schadenfreie Zeit wird fortgeschrieben, wenn der Vertrag mindestens 6 Monate im Jahr besteht. Für den Kaskoversicherungsschutz gilt Folgendes:
H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand
- und die Umweltschadenversicherung.
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
H.1.6 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer
Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B.
einem abgeschlossenen Hofraum)
nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen.
Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
das ist Standart und normal kein Hammer und nichts besonderes