G
grifo
Racegixxer
die DB Grenze steht ja am bike und in der Zulassung! und jeder Auspuff mit E- Nr hält diese Grenze auch ein! was mich zwar bei K6 pots wundert aber, irgendwie schaffen sies halt!
aber wo liegen die?
Sorry, wenn ich das Thema für mein Problem benutze, aber das passt ja eigentlich auch hier rein: Rein aus Interesse war ich heute bei der Dekra, um mal die Lautstärke messen zu lassen, da ich schon immer das Gefühl habe, dass meine Arrow Komplettanlage (GP pro) extrem laut ist. Die Messungen haben dann auch tatsächlich im Stand 118 db ergeben. Im Fahrzeugschein unter U.1 (Standgeräusch in db) stehen jedoch 100 db. Würde das also heißen, dass ich da mit der Polizei bei Kontrolle mal Ärger bekomme? Lässt sich das im Fahrzeugschein eventuell ändern?korrigiert mich wenn ich falsch liege...aber die steht bei dir im Fahrzeugschein, und die ist Maßgebend
ups zu spät
Nein, im FZS kannst nix ändern. Du bist als Halter verpflichtet, die db-Grenze einzuhalten. Also entweder den ESD austauschen oder "nachstopfen" ....zumindest hier in Ö ist das so !Sorry, wenn ich das Thema für mein Problem benutze, aber das passt ja eigentlich auch hier rein: Rein aus Interesse war ich heute bei der Dekra, um mal die Lautstärke messen zu lassen, da ich schon immer das Gefühl habe, dass meine Arrow Komplettanlage (GP pro) extrem laut ist. Die Messungen haben dann auch tatsächlich im Stand 118 db ergeben. Im Fahrzeugschein unter U.1 (Standgeräusch in db) stehen jedoch 100 db. Würde das also heißen, dass ich da mit der Polizei bei Kontrolle mal Ärger bekomme? Lässt sich das im Fahrzeugschein eventuell ändern?
5db mehr sind aber auch erlaubt alles darüber nicht.korrigiert mich wenn ich falsch liege...aber die steht bei dir im Fahrzeugschein, und die ist Maßgebend
ups zu spät
5db mehr sind aber auch erlaubt alles darüber nicht.
war bei meiner arrow gp pro komplettanlage genau so! nur, dass die Polizei das gemessen hat!!!! und ich statt erlaubten 96 bei 6500 115DB hatte (mit Killer drin)!!
Als Antwort darf ich dich zitieren:na ja, wird doch aber von der rennleitung nicht gemessen...
Richtig es sind bis zu 5 dB mehr zulässig. Allerdings kann die Rennleitung bei berechtigten Zweifeln an einer angebauten Sportauspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung auf einem dafür geeigneten Gelände vorladen...
Meine ja auch die Fahrgeräuschmessung von die du geschrieben hastAls Antwort darf ich dich zitieren: