Ja, dass ist es ja. Wobei soweit ich das von deutschen Fahrzeugen kenn, ich wechsel meine Autos bald häufiger als meine Unterhosen, ist es so, dass die Damen und Herren in der Zulassungsstelle nur die Anzahl der Vorhalter aus den alten Papieren übernehmen. So ergab es sich, dass ich bei einem Fahrzeug mit EZ 1992 im Jahre 2010 wieder der Ersthalter wurde. Natürlich völlig unlogisch und falsch, aber das passiert.
Und der Zulassungsstelle ist es im Grunde ja auch egal, der wie vielte Halter man ist. Gut ich kenne die Gesetzte dazu nicht, aber möglicherweise bezieht sich die Anzahl der Vorhalter ja auch nur auf deutsche Vorhalter bzw. Vorhalter innerhalb der EU, wo die Fzg Zulassung einheitlich ist, Spich mit Zulassungbescheinigung I & II?!
Es geht mir ja nicht darum einen möglichen Nachkäufer übers Ohr zu hauen, wobei der ntürlich auch etwas blöd wäre zu glauben, dass ein Import aus 2006 2012 seinen ersten Halter hat. Es ging da nur Interessehalber drum.
Aber mal abwarten.
Aber wie gesagt die Mehrzahl der Meinungen, die ich zu dem Thema gelesen habe besagen, dass man der erste Halter ist.
Gruß,
Daniel
P.s.: Was ich ganz genau weiß, wenn Fahrzeugpapiere verloren gehen ist man auch wieder der erste Halter bzw. wir das Feld durchgestrichen nach dem Motto nicht nachvollziehbar, der nächste Halter bekommt dann als Vorhalter einen eingetragen.