L
LDG
Supergixxer
das stimmt trotzdem so nicht ganz.... in meinem fzg.schein steht nur größe und bauart drin!also kann ich fahren was ich will!!!ich kann mich doch nur an das halten was in der zulassung steht,oder???das sich der hersteller im falle eines unfalls IMMER herausredet dürfte ja klar sein! selbst bei nem fehlenden rückstrahler würde der fzg.hersteller die hände heben....
außerdem wird in der STVO nicht nach auto,bus,lkw,motorrad unterschieden sondern es geht dort nur um fahrzeuge als solches.und in der STVO ist nur reifengröße und reifenbauart vorgeschrieben und nur das gilt.alles natürlich nur wenn seitens des fzg.herstellers KEINE reifenbindung besteht....
außerdem wird in der STVO nicht nach auto,bus,lkw,motorrad unterschieden sondern es geht dort nur um fahrzeuge als solches.und in der STVO ist nur reifengröße und reifenbauart vorgeschrieben und nur das gilt.alles natürlich nur wenn seitens des fzg.herstellers KEINE reifenbindung besteht....